Streitwert Sperrung Wärmeversorgung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

05.10.2018, 10:02

Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir kurz helfen.
Unserer Mdt. wurde die Wärmeversorgung gesperrt aufgrund einer angeblichen Forderung von 2.044,01 €. Diese Forderungen basieren auf Jahreskostenabrechnung wogegen Widerspruch eingelegt wurde.

Nach unserem anwaltichen Schreiben wurde die Wärmeversorgung nunmehr wieder freigeschaltet. Die Begründung der Versorgungsstelle "es handelte sich um eine Verwechslung..."

Nun möchte ich denen unsere Kosten in Rechnung stellen, aber welchen GW nehme ich? Den angeblichen Forderungsbetrag i.H.v. 2.044,01 € oder die zu leistenden Abschläge (147,00 €) * 6 Monate (das habe ich im Internet bei Stromsprerrung gefunden)?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Feldhamster
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#2

05.10.2018, 10:16

Was war denn euer Auftrag? Nur die Sperrung der Wärmeversorgung zu beseitigen oder auch gegen die Forderung vorzugehen? Habt Ihr den Widerspruch gegen die Jahresrechnung eingelegt oder der Mandant?
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AliceImWunderland
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#3

05.10.2018, 12:21

Ich habe Folgendes gefunden: Der Streitwert zur Duldung der Sperrung der Versorgungsleitungen sowie des Zugangs zu den Zählereinrichtungen bestimmt sich nach dem 6 bis 12-fachen des Monatsbeitrags der aktuell zu leistenden Vorauszahlung (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 04.11.2011 – 19 W 62/11, NJW-RR 2012, 445 = MDR 2012, 604; OLG Braunschweig, Beschl. v. 20.06.2006 – 7
W 247/06, RVGreport 2006, 437 = NJW-RR 2006, 1584 (sechsfach); OLG Köln, Beschl. v. 05.12.2005 – 5 W 161/05, ZMR 2006, 2008; LG
Hamburg, Beschl. v. 16.04.2004 – 309 T 39/04, ZMR 2004, 586. Hier auch LG Duisburg, Beschl. v. 16.03.2007 – 13 T 18/07, NZM 2007, 896;
AG Neuruppin, Beschl. v. 28.07.2005 – 42 C 109/05, WuM 2005, 596.)

Ich sehe das so, dass dies lediglich der Streitwert bezüglich der Sperrung der Wärmeversorgung ist. Wenn ihr noch zusätzlich wegen den aufgelaufenen Rückständen beauftragt wurdet und diese Gegenstand des Mandats waren, dann müssen die Rückstände zu dem oben bezeichneten Streitwert hinzuaddiert werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Muschel
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#4

05.10.2018, 12:57

Vielen Dank. Die Widersprüche gegen die Jahresendabrechnungen hatten wir damals eingelegt. Jetzt ging es nur um die Beseitigung der Sperrung, als der 6-12-fache Monatsbeitrag.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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