Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pepe
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#1
02.10.2018, 15:53
Hallo Zusammen,
Kläger (Gegner) verklagt Mieter 1 und Mieter 2 auf Mietminderung und Schadenersatz. Streitwert 10.000 EUR.
Wir vertreten nur Mieter 2. Mieterin 1 wird von einem anderen RA vertreten. Mieterin 1 erhebt nun eine Widerklage in Höhe von 5.000,00 EUR gegen Kläger. Gesamtstreitwert damit 15.000 EUR.
Nach langen Hin und Her kann der Kläger nun im Gerichtstermin davon überzeugt werden, dass er die Klage gegen Mieter 2 zurücknimmt. Gleichzeitig einigen sich Mieterin 1 und der Kläger auf Zahlung von Betrag x.
Nach welchen Streitwert berechnen sich jetzt die Gebühren für uns (Mieter 2). Nach 10.000 oder nach 15.000 EUR. Mit der Widerklage haben wir ja eigentlich nichts zu tun.
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booo
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#2
02.10.2018, 15:58
pepe hat geschrieben: ↑02.10.2018, 15:53
Mit der Widerklage haben wir ja eigentlich nichts zu tun.
Sehe ich auch so
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
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#3
04.10.2018, 14:11
und deshalb ist der Streitwert für euch natürlich auch nur 10.000€.