Weitere Anwaltsgebühren bei Zahlungsverzug nach außergerichtlichem Anwaltsvergleich?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ReFa81
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#1

01.10.2018, 09:44

Guten Morgen,

wir haben für unsere Mandantschaft mit der Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen, wonach unsere Mandantschaft einen Betrag X zu zahlen hat sowie die Anwaltskosten der Gegenseite übernimmt. Die Zahlung unserer Mandantschaft sollte innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Nun hat unsere Mandantschaft eine Woche zu spät bezahlt und der Gegner zweimal angerufen und auch per E-Mail gemahnt. Er möchte jetzt dafür eine weitere 1,2 Geschäftsgebühr (+ 0,6 Erhöhung wg. insgesamt 3 Auftraggebern) aus dem Vergleichsbetrag und eine weitere 1,2 + 0,6 Geschäftsgebühr aus dem Wert seiner Anwaltsgebühren, da die Zahlung zu spät erfolgte (er drohte auch an, eine Terminsgebühr abzurechnen, wenn nicht rechtzeitig bezahlt wird, weil er zweimal angerufen hat, diese ist meines Erachtens aber nicht angefallen). Mal davon abgesehen, dass man diese beiden Gegenstandswerte (Vergleichsbetrag + Anwaltsgebühren) meines Erachtens zusammenrechnen müsste und daraus dann die Gebühren berechnet, frage ich mich, ob er diese Gebühren überhaupt verlangen kann...

So einen Fall hatten wir noch nie und ich finde im Netz nichts dazu... Weiß das hier jemand? :kopfkratz

Danke schonmal! :thx

Viele Grüße
Steffi
DerNils
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#2

01.10.2018, 10:35

Soweit ich diesen Fall richtig überblicke, ist euer Mandant ja mit der Vergleichszahlung in Verzug geraten. Insofern müsste die Aufforderung zur Zahlung ja eigentlich schon in den Bereich der Zwangsvollstreckung fallen. Ich würde daher sagen, dass für die Zahlungsaufforderung maximal die Gebühr gemäß Nr. 3309 in Betracht kommt, natürlich dann aus dem Gesamtbetrag als Gegenstandswert. :kopfkratz
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Adora Belle
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#3

01.10.2018, 10:44

Ist der Betrag überhaupt tituliert? Ansonsten kommt man nicht in den Bereich der 3309.
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booo
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#4

01.10.2018, 13:45

Welche Gebühren wurden im Rahmen der Ratenzahlungsvereinbarung mit"verglichen" (nur 1,3 GG + Erhöhung? oder auch noch eine Einigungsgebühr aus der "verminderten" Forderung - 20 % der Forderung).
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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