Erledigungserklärung oder Klagrücknahme?
Verfasst: 28.09.2018, 14:23
Hallo zusammen,
ich bin unsicher, ob diese Frage hier richtig ist, weiß aber auch nicht, wo ich sie sonst stellen soll.
Folgendes:
Wir vertreten die Klägerin in einem Prozess auf Schadenersatz gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer. Nun haben die Parteien alleine außergerichtlich einen Vergleich geschlossen, ohne dabei Regelungen zu den Kosten zu treffen. Mein Chef sagt nun, dass wir die Klage zurücknehmen müssen und die von uns vertretene Partei die Kosten tragen muss. Ich bin aber der Meinung, dass wir (auch bei einem Vergleich) den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären können und dann beantragen, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Mein Chef sagt, das geht nur, wenn der Anspruch komplett erfüllt wurde. Das kann ich mir aber irgendwie nicht so vorstellen. Hat jemand Ahnung davon? Oder kann mir vielleicht sogar eine Gesetzesgrundlage geben?
Vielen Dank im Voraus!
ich bin unsicher, ob diese Frage hier richtig ist, weiß aber auch nicht, wo ich sie sonst stellen soll.
Folgendes:
Wir vertreten die Klägerin in einem Prozess auf Schadenersatz gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer. Nun haben die Parteien alleine außergerichtlich einen Vergleich geschlossen, ohne dabei Regelungen zu den Kosten zu treffen. Mein Chef sagt nun, dass wir die Klage zurücknehmen müssen und die von uns vertretene Partei die Kosten tragen muss. Ich bin aber der Meinung, dass wir (auch bei einem Vergleich) den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären können und dann beantragen, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Mein Chef sagt, das geht nur, wenn der Anspruch komplett erfüllt wurde. Das kann ich mir aber irgendwie nicht so vorstellen. Hat jemand Ahnung davon? Oder kann mir vielleicht sogar eine Gesetzesgrundlage geben?
Vielen Dank im Voraus!