Termingsgebühr für Kanzlei bei Untervollmacht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
lauralorenz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 09.10.2017, 12:46
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#1

26.09.2018, 12:39

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben eine Strafsache mit ca. 28 Verhandlungsterminen. Nun haben wir zu 3 Terminen eine Vertretung mit einer Untervollmacht geschickt, da meine Chefin bereits andere Termine an diesen Tagen hatte.

Bei der Abrechnung sagt jetzt das Kammergericht, dass wir diese Terminstage nicht abrechnen können, da wir daran nicht teilgenommen haben. Muss denn, damit wir die Gebühr erhalten, der Vertreter eine Abtretungserklärung für uns ausstellen? Die Vertreter hatten uns damals für die Vertretung eine Rechnung gestellt, die wir bereits beglichen haben.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

26.09.2018, 13:28

Ist das Beiordnung oder Wahlanwalt?
Antworten