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Re: KFA - VU und Urteil

Verfasst: 25.09.2018, 13:09
von ...
elisabeth2 hat geschrieben:
25.09.2018, 10:17
Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten.
Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das hab ich schon vermutet. Dann ist die Sachlage eindeutig.
Die Verzinsung ist ab Eingang des ersten Antrages auszusprechen, soweit dort bereits (erstattungsfähige) Kosten angemeldet wurden.

Die Differenz von 0,7 zwischen der bereits beantragten 0,5 TG und der nunmehr entstandenen 1,2 TG muss natürlich noch zusätzlich beantragt werden und kann erst ab Eingang dieses Antrages verzinst werden.

Ob man jetzt den ursprünglichen Antrag korrigiert oder nur die neuen Posten nachträglich anmeldet ist m.E. Geschmackssache. Bei mir würde beides zum selben Ergebnis führen.

Re: KFA - VU und Urteil

Verfasst: 25.09.2018, 16:16
von 13
Nach Präzisierung des Sachverhalts schließe ich mich vollen Umfangs dem Vorbeitrag an. In diesen Fällen habe ich zur Verdeutlichung auch immer 2 KFB erlassen mit den unterschiedlichen Verzinsungszeitpunkten. Aber auch das ist Geschmackssache.