Kopiekosten bei Aktenerhalt via beA
Verfasst: 21.09.2018, 11:02
Liebe Kolleginnen/Kollegen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Thema bin, aber zur Not möge das Thema bitte verschoben werden
Hat hier zufällig schon jemand in einer Asylsache die Verwaltungsakte via beA bekommen, entsprechend ausgedruckt und später dann versucht die Kopierkosten bei PKH abzurechnen?
Das Gericht will diese Kosten nicht übernehmen mit der Begründung, dass per Telefax empfangene Seiten nicht als Kopiekosten i. S. v. Nr. 7000 1 VV RVG geltend gemacht werden können.
Müssen wir da anders abrechnen, oder haben wir da einfach auf Kies gefurzt und können uns die fast 400 Seiten einrahmen?
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Thema bin, aber zur Not möge das Thema bitte verschoben werden
Hat hier zufällig schon jemand in einer Asylsache die Verwaltungsakte via beA bekommen, entsprechend ausgedruckt und später dann versucht die Kopierkosten bei PKH abzurechnen?
Das Gericht will diese Kosten nicht übernehmen mit der Begründung, dass per Telefax empfangene Seiten nicht als Kopiekosten i. S. v. Nr. 7000 1 VV RVG geltend gemacht werden können.
Müssen wir da anders abrechnen, oder haben wir da einfach auf Kies gefurzt und können uns die fast 400 Seiten einrahmen?