Darlehensangelegenheit/Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sha

#1

20.09.2018, 11:40

Folgendes Thema: Darlehensangelegenheit

Wir haben den Mandanten zunächst außergerichtlich bezüglich einer Darlehensangelegenheit vertreten.
Dann haben wir Klage beim Landgericht eingereicht.
Der Streitwert beträgt 42.500,00 €.
Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet.
Wir haben mit der Gegenseite einen Vergleich geschlossen.
Die GGs. muss laut Vergleich einen Betrag v. 8.500 € zahlen zur Abgeltung
Mit Abschluss des Vergleichs sind sämtliche wechselseitige Ansprüche erledigt.
Wir haben uns verpflichtet, nach Abschluss des Vergleichs die Klage zurückzunehmen.
Das alles wurde so durchgeführt.

Ich muss die Sache jetzt über die RSV des Mandanten abrechnen und stehe total auf dem Schlauch.

AUßERGERICHTLICH
1,3 Geschäftsgebühr 2300
1,2 Terminsgebühr 3104
Pauschale für Post
Zwischensumme:
19% Mehrwertsteuer
Endsumme:

GERICHTLICHES VERFAHREN
Streitwert: 42500
1,3 Verfahrensgebühr 3100
- 0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG
aus 42500
Verbleibende Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr 3104
Pauschale für Post
Zwischensumme:
19% Mehrwertsteuer
Endsumme:

Ich hoffe einer kann helfen :-? :thx
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Adora Belle
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#2

20.09.2018, 11:51

1.Es gibt keine vorgerichtlichen Terminsgebühren.
2. Wo ist die Einigung geblieben?
Sha

#3

20.09.2018, 12:29

Adora Belle hat geschrieben:
20.09.2018, 11:51
1.Es gibt keine vorgerichtlichen Terminsgebühren.
2. Wo ist die Einigung geblieben?
Stimmt, die Einigungsgebühr fehlt :) ! Danke.

Okey die Terminsgebühr außergerichtlich fällt weg. Ansonsten ist es soweit okey?
Sha

#4

20.09.2018, 15:08

Gibt es für die Einstellung des Verfahrens durch den Vergleich noch eine Gebühr?
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Adora Belle
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#5

20.09.2018, 15:16

Es gibt eine Einigungsgebühr.
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