Gebühren Unterbevollmächtigter
Verfasst: 19.09.2018, 15:57
Hallo
ich brüte derzeit über einer Akte, bei der ich nun Hilfe gebrauchen kann.
Klägerin ist eine Firma in der Schweiz. Diese hat einen RA in Berlin beauftragt.
Zum Gerichtstermin in Düsseldorf erschien ein Unterbevollmächtigter. Im Termin wurde ein für unsere Mandantin widerruflicher Vergleich geschlossen.
Im Vorfeld des Gerichtstermins wurden mit dem HBV bereits ausgiebig Vergleichsverhandlungen geführt, die jedoch gescheitert sind. Im Termin wurde sodann ein Vergleich geschlossen.
Der Vergleich beinhaltet im Wesentlichen die Punkte, die bereits bei den vorherigen Vergleichsverhandlungen berücksichtigt wurden. Der UBV hat während des Termins kurz mit dem HBV telefoniert und den Vergleich entsprechend der Ausführungen des HBV unwiderruflich für die Klägerin protokollieren lassen.
Beide RA rechnen im KFA nun die Einigungsgebühr ab. M.E. fehlt es allerdings an einer aktiven Mitwirkung des UBV am Vergleich. Was meint ihr?
Und sind die Kosten für den UBV überhaupt entstanden? HBV ist weder am Gerichtsort noch am Geschäftsort der Klägerin ansässig. Wie verhält sich das, wenn der Kläger im Ausland seinen Geschäftsort hat?
Liebe Grüße
ich brüte derzeit über einer Akte, bei der ich nun Hilfe gebrauchen kann.
Klägerin ist eine Firma in der Schweiz. Diese hat einen RA in Berlin beauftragt.
Zum Gerichtstermin in Düsseldorf erschien ein Unterbevollmächtigter. Im Termin wurde ein für unsere Mandantin widerruflicher Vergleich geschlossen.
Im Vorfeld des Gerichtstermins wurden mit dem HBV bereits ausgiebig Vergleichsverhandlungen geführt, die jedoch gescheitert sind. Im Termin wurde sodann ein Vergleich geschlossen.
Der Vergleich beinhaltet im Wesentlichen die Punkte, die bereits bei den vorherigen Vergleichsverhandlungen berücksichtigt wurden. Der UBV hat während des Termins kurz mit dem HBV telefoniert und den Vergleich entsprechend der Ausführungen des HBV unwiderruflich für die Klägerin protokollieren lassen.
Beide RA rechnen im KFA nun die Einigungsgebühr ab. M.E. fehlt es allerdings an einer aktiven Mitwirkung des UBV am Vergleich. Was meint ihr?
Und sind die Kosten für den UBV überhaupt entstanden? HBV ist weder am Gerichtsort noch am Geschäftsort der Klägerin ansässig. Wie verhält sich das, wenn der Kläger im Ausland seinen Geschäftsort hat?
Liebe Grüße