Anrechnung anteilige Geschäftsgebühr auf VKH
Verfasst: 19.09.2018, 12:59
Hallo an alle Fleißigen ,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe Verfahrenskostenhilfefestsetzung beantragt. Ordnungsgemäß habe ich mitgeteilt, dass wir außergerichtlich tätig waren, die Geschäftsgebühr aber nie erhalten haben bzw. werden wir diese über den vorliegenden Beratungshilfeberechtigungsschein abrechnen. Jetzt wurde mir die hälftige Geschäftsgebühr in Abzug gebracht. Meines Erachtens geht das nicht. Wir haben eine außergerichtliche Geschäftsgebühr nie erhalten. Wir werden diese über einen Beratungshilfeberechtigungsschein abrechnen, in welchem ja die Anrechnung d.h. eine Reduzierung der Geschäftsgebühr berücksichtigt werden wird.
Wer weiß Rat?
ich habe folgendes Problem:
Ich habe Verfahrenskostenhilfefestsetzung beantragt. Ordnungsgemäß habe ich mitgeteilt, dass wir außergerichtlich tätig waren, die Geschäftsgebühr aber nie erhalten haben bzw. werden wir diese über den vorliegenden Beratungshilfeberechtigungsschein abrechnen. Jetzt wurde mir die hälftige Geschäftsgebühr in Abzug gebracht. Meines Erachtens geht das nicht. Wir haben eine außergerichtliche Geschäftsgebühr nie erhalten. Wir werden diese über einen Beratungshilfeberechtigungsschein abrechnen, in welchem ja die Anrechnung d.h. eine Reduzierung der Geschäftsgebühr berücksichtigt werden wird.
Wer weiß Rat?