Volljährigenunterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

18.09.2018, 14:54

Guten Tag,
ich brauch mal wieder eure Hilfe.
Volljährigenunterhalt wurde gefordert ab 09/2016, Auskunft wurde für den Zeitraum 10/15 bis 09/16 erteilt, danach wurde der errechnete Unterhalt gezahlt und Angelegenheit wurde abgerechnet.
Jetzt wird wieder Volljährigenunterhalt ab 09/2018 gefordert, Auskunft wird für den Zeitraum 08/17 bis 07/18 erteilt. Berechnung steht noch aus.
Ist da jetzt eine separate Angelegenheit gebührentechnisch?
Viele Grüße
Bärbel
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Anahid
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#2

18.09.2018, 15:05

Da der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird, kann es sich bzgl. des Unterhalts ab 09/2018 ja nur um eine angedachte Unterhaltserhöhung handeln und ja, dann ist das eine neue Angelegenheit. Streitwert ist allerdings nur die Differenz zwischen dem gezahlten und dem geforderten Unterhalt.
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Tigerle
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#3

19.09.2018, 08:11

17
BärbelBW
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#4

28.09.2018, 18:14

Vielen Dank.
Wie verhält es sich, wenn weniger Unterhalt geschuldet ist? Dann habe ich ja keine Differenz?
Viele Grüße
Bärbel
Feldhamster
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#5

28.09.2018, 18:22

Du hast doch eine Differenz: bisher gezahlter UH und neuer, geringerer UH.
Ramolix
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#6

08.04.2020, 11:29

Hallo zusammen,

wie verhält es sich denn bei Volljährigenunterhalt wenn ich wirklich keine Differenz habe?

Folgender Fall:

Unser Mdt erhält von einer Versicherung aufgrund eines tötdlichen Unfalls seines Vaters Unterhalt i.H.v. 200,- € jeden Monat. Jetzt ist er volljährig und wir reichen jedes halbe Jahr die Unterlagen bei der Versicherung ein, da diese die Unterlagen bei uns anfordert und nicht beim Mdt. Wie kann ich hier abrechnen? Es kann ja nicht sein, dass wir jetzt immer das quasi kostenlos machen - oder doch?

Wie verhält sich das in diesem Fall? Ist ja an sich keine neue Sache
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Adora Belle
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#7

08.04.2020, 13:53

Das ist keine anwaltliche Tätigkeit. Wem wollt Ihr das in Rechnung stellen, doch nicht etwa dem Mandanten? Der richtige Weg wäre hier doch eher, die Versicherung darauf zu verweisen, dass Euer Mandat beendet ist, und der Mandant die Unterlagen in Zukunft selbst einreichen wird.

Anders sieht es nur aus, wenn der Mandant selbst wünscht, dass Ihr diese Sekretariatsarbeit für ihn übernehmt, und Euch kostenpflichtig beauftragt. In dem Fall würde ich eine Vergütungsvereinbarung schließen, ggf über einen geringen Pauschalbetrag.
Ramolix
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#8

09.04.2020, 08:48

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja der Mdt hat uns extra beauftragt hier für ihn tätig zu werden. Ich dachte auch schon an eine Vergütungsvereinbarung mit einem geringen Pauschalbetrag. War allerdings einfach nicht sicher, ob das rechttlich dann korrekt ist.
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