Abrechnung zwei Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carenny
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#1

18.09.2018, 09:13

Wir haben gegen eine GmbH geklagt. Verhandlung hat nun stattgefunden, es wurde ein Vergleich abgeschlossen.
In einer weiteren Klage haben wir gegen den Geschäftsführer der GmbH geklagt, die Verhandlung sollte einen Tag später stattfinden, wurde aber nun schon in der Verhandlung mit der GmbH verhandelt und auch protokolliert.

Wie mache ich nun die Abrechnung? Welche Streitwerte nehme ich?

Abrechnung Klage GmbH:
1,3 VG (SW: nur GmbH)
1,2 TG (SW: GmbH + Geschäftsführer)
1,0 EG (SW: nur GmbH)

Abrechnung Klage Geschäftsführer:
1,3 VG (SW: nur Geschäftsführer)
1,0 EG (SW: nur Geschäftsführer)
Feldhamster
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#2

18.09.2018, 10:08

Wurden die beiden Verfahren in der Verhandlung verbunden?
Was ist Umfang des Vergleichs? Die Forderungen gegen die GmbH oder die Forderungen gegen den Geschäftsführer? Oder beide?
carenny
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#3

18.09.2018, 10:30

Im Protokoll steht, dass der Geschäftsführer "dem nachstehenden Vergleich beitritt". Im Vergleich wurden beide Forderung gegen Zahlung eines Betrages X für erledigt erklärt.
Feldhamster
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#4

18.09.2018, 10:50

Ausgehend davon, dass das Gericht keine Verbindung, sondern nur den Beitritt des GF zu dem Vergleich ausgesprochen hat, sehe ich die Abrechnung so:

Abrechnung Klage GmbH:
1,3 VG (SW: nur GmbH)
1,2 TG (SW: nur GmbH)

Abrechnung Klage Geschäftsführer:
1,3 VG (SW: nur Geschäftsführer)
1,2 TG (SW: nur Geschäftsführer)


Hinzu noch die 1,0 EG nach SW GmbH + Geschäftsführer, wobei für die dann beide gesamtschuldnerisch euch gegenüber haften.
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