welche Höhe der Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#1

18.09.2018, 09:06

Guten Morgen zusammen,

ich hab eine Akte zum Abrechnen, in der sind wir außergerichtlich tätig geworden.

Mdt. wurde von Gegenseite zur Zahlung außergerichtlich aufgefordert, wir wurden somit mandatiert. Haben Aktenvermerk, Schreiben an Mdt und Schreiben an Gegenseite gemacht. Mdt sollte weitere Unterlagen einreichen, hat sie trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht. Gegenseite erinnerte schon an die noch ausstehende Stn., wir haben weiteres kurzes Schreiben an Gegenseite gemacht.

Würdet ihr nunmehr das "einfache Schreiben" mit einer 0,3 Geschäftsgebühr abrechnen oder eine 1,3 Geschäftsgebühr ? Der Streitwert ist hier etwas höher als gewöhnlich.

Ich bin mir unsicher.. :-?
:thx
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

18.09.2018, 09:18

Deine Schilderung klingt nach mehr als einfachem Schreiben, also würde ich die 2300 VV abrechnen und überlegen, hierbei nicht z.B. 1,0 angemessen ist.
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#3

18.09.2018, 09:24

Ja meine Tendenz ging auch zu einer 1,0. So hatte ich jetzt auch meinen Rechnungsvorschlag erstellt. Ich finde eine 1,3 Geschäftsgebühr ist nicht gerechtfertigt, aber für ein einfaches Schreiben war es doch zu "umfangreich".
:thx
Trine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 337
Registriert: 20.07.2018, 12:41
Beruf: ReFa

#4

18.09.2018, 09:27

Das Schreiben an die RSV hatte ich ganz verdrängt, denen hatten wir den Sachverhalt geschildert und um Deckungszusage gebeten. Also, das einfache Schreiben fällt weg.
:thx
Antworten