Guten Morgen zusammen,
ich hab eine Akte zum Abrechnen, in der sind wir außergerichtlich tätig geworden.
Mdt. wurde von Gegenseite zur Zahlung außergerichtlich aufgefordert, wir wurden somit mandatiert. Haben Aktenvermerk, Schreiben an Mdt und Schreiben an Gegenseite gemacht. Mdt sollte weitere Unterlagen einreichen, hat sie trotz mehrfacher Erinnerung nicht gemacht. Gegenseite erinnerte schon an die noch ausstehende Stn., wir haben weiteres kurzes Schreiben an Gegenseite gemacht.
Würdet ihr nunmehr das "einfache Schreiben" mit einer 0,3 Geschäftsgebühr abrechnen oder eine 1,3 Geschäftsgebühr ? Der Streitwert ist hier etwas höher als gewöhnlich.
Ich bin mir unsicher..
welche Höhe der Geschäftsgebühr?
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Deine Schilderung klingt nach mehr als einfachem Schreiben, also würde ich die 2300 VV abrechnen und überlegen, hierbei nicht z.B. 1,0 angemessen ist.
Ja meine Tendenz ging auch zu einer 1,0. So hatte ich jetzt auch meinen Rechnungsvorschlag erstellt. Ich finde eine 1,3 Geschäftsgebühr ist nicht gerechtfertigt, aber für ein einfaches Schreiben war es doch zu "umfangreich".