Pflichtverteidigung/Aufrechnung der LJK

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

17.09.2018, 14:36

Hallo zusammen,

wir haben eine Pflichtverteidigung abgerechnet und eine Abtretungserklärung mitgeschickt. Am 07.09.18 haben wir dann vom AG die Auszahlungsanordnung zur Kenntnisnahme geschickt bekommen. Heute ging dann von der LJK ein Schriftsatz an den Mandanten zur Kenntnisnahme ein, dass dieser Betrag mit der Forderung dort aufgerechnet werden würde. Bekommen wir jetzt überhaupt kein Geld?!
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Adora Belle
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#2

17.09.2018, 14:46

Wieso schickt Ihr bei Pflichtverteidigung eine Abtretung? Und gegen PV-Vergütung kann nicht aufgerechnet werden, da dies kein Anspruch des Mandanten ist. Irgendwas stimmt an Deinem Sachverhalt nicht. Gab es einen Freispruch?
Feldhamster
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#3

17.09.2018, 14:58

Sehe ich wie Adora Belle.
Selbst bei einem Freispruch und Abrechnung der Wahlverteidigergebühren hätte keine Aufrechnung erfolgen dürfen. Vielleicht wurde die Abtretungserklärung einfach vom Gericht übersehen? Ist bei uns schon mal vorgekommen und nach einem kurzen Hinweis unsererseits wurde dann doch vom Gericht gezahlt....
SSchall
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#4

17.09.2018, 14:59

Wir wurden in einer Berufungssache durch das LG Koblenz zum Pflichtverteidiger bestellt. Die STA Koblenz hatte Berufung eingelegt und diese dann kurz vor der Verhandlung zurückgenommen
Feldhamster
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#5

17.09.2018, 15:07

Bei dem Sachverhalt hat der RA Anspruch auf die PV-Gebühren gegen Gericht/LJK.
Ich würde bei Gericht und LJK nachfragen, warum dennoch Aufrechnung erfolgt.
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Adora Belle
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#6

17.09.2018, 15:07

Die Kosten/Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt? Heißt Ihr habt WV-Vergütung geltend gemacht?

Was genau wurde da aufgerechnet? Wenn die Abtretung vorher vorliegt, dann gibt es keine Aufrechnung, genau dafür ist sie ja da.
SSchall
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#7

17.09.2018, 15:08

Dann weisen wir einfach mal darauf hin, dass eine Abtretungserklärung übersandt wurde. Vielleicht wurde es ja übersehen
Sonnenkind
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#8

17.09.2018, 15:33

Ihr habt aber die Abtretungserklärung nicht erst später nachgereicht?
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