Neues oder altes Recht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BeLu89
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#1

17.09.2018, 11:14

:kopfkratz

Moin Ihr Lieben,

unsere Akte ist aus 2006, geklagt haben wir 2015. Nach welchem Recht rechne ich jetzt ab? Geschäftsgebühr nach altem und Verfahrensgebühr nach neuem Recht? :panik
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AliceImWunderland
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#2

17.09.2018, 11:18

Was war mit der Akte zwischen 2006 und 2015 passiert? Lief die Sache die ganzen Jahre, oder war zwischendurch Stillstand? Die GG ist nach altem Recht angefallen, es lässt sich aber aus dem Sachverhalt nicht herleiten, ob die alte GG vielleicht schon verjährt sein könnte und später eine neue GG entstanden ist.

Wenn der Klageauftrag erst in 2015 erteilt wurde (was sich auch nicht aus dem Sachverhalt ergibt), dann ist die Gebühr hierfür nach dem neuen Recht zu berechnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
BeLu89
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#3

17.09.2018, 11:38

AliceImWunderland hat geschrieben:
17.09.2018, 11:18
Was war mit der Akte zwischen 2006 und 2015 passiert? Lief die Sache die ganzen Jahre, oder war zwischendurch Stillstand? Die GG ist nach altem Recht angefallen, es lässt sich aber aus dem Sachverhalt nicht herleiten, ob die alte GG vielleicht schon verjährt sein könnte und später eine neue GG entstanden ist.

Wenn der Klageauftrag erst in 2015 erteilt wurde (was sich auch nicht aus dem Sachverhalt ergibt), dann ist die Gebühr hierfür nach dem neuen Recht zu berechnen.
Zwischen 2006 und 2015 lief die Akte. Klageauftrag wurde 2015 erst erteilt.
Also rechne ich die Geschäftsgebühr nach altem und die Verfahrensgebühr nach neuem Recht ab? Die Anrechnung erfolgt dann auch nach altem Recht oder?
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Anahid
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#4

18.09.2018, 11:11

GG nach altem und VG nach neuem Recht. Anrechnung der hälftigen GG (höchstens 0,75), die natürlich auch nur nach altem Recht angerechnet werden kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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