Abrechnung RA-Gebühren nach Klagerücknahme und Bewilligung PKH

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Charline

#1

14.09.2018, 11:07

Hallo Zusammen,

unsere Mandantin hat PKH bewilligt bekommen.

Sodann haben wir die Klage zurückgenommen. Es erging ein Beschluss mit folgendem Wortlaut "... hat die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, weil sie die Klage zurückgenommen hat, § 269 III ZPO".

Zum anderen habe ich noch den Berechtigungsschein der Beratungshilfe in der Akte. Wurde noch nicht abgerechnet.

Muss ich jetzt sämtliche RA-Kosten der Mandantin in Rechnung stellen oder kann ich mit dem Berechtigungsschein noch was anfangen? PKH ist jetzt durch Beschluss komplett aufgehoben worden oder wie darf ich das verstehen?

Besten Dank vorab für die Hilfe.
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Anahid
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#2

14.09.2018, 11:13

Wieso ist die PKH aufgehoben worden? Deine obigen Angaben geben dazu nichts her. Die Klägein hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bedeutet, dass sie auch die Kosten der Gegenseite zu zahlen hat und diese einen entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag stellen kann.

Ihr hingegen könnt Eure Gebühren ganz normal über die PKH abrechnen.
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Charline

#3

14.09.2018, 11:16

Super, danke. Genau da war ich mir unsicher, ob bei dem "Kosten des Rechtsstreits zu tragen" auch unsere Kosten gemeint sind. Das Gericht hat bereits einen KFB auf Antrag der Gegenseite erlassen und Mandantin hat diesen auch gezahlt.

Wie ist es denn mit dem Berechtigungsschein? Soll ich den normal abrechnen und separat die PKH? Ich muss im PKH-Antrag doch die Kosten eintragen, die ich bereits von der Staatskasse erhalten habe. Das habe ich aber ja dann noch nicht.
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#4

14.09.2018, 11:20

Du kannst Beratungshilfe und PKH separat abrechnen. Jedoch muss die Beratungshilfegebühr auf die Verfahrensgebühr der PKH angerechnet werden.
Ich würde erst Beratungshilfe abrechnen, warten bis das Geld auf dem Konto ist und dann die PKH.
Charline

#5

14.09.2018, 11:21

Wunderbar, dann werde ich das so machen. Besten Dank für die Hilfe! Die Akte kann ich dann geistig schonmal abhaken.
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Adora Belle
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#6

14.09.2018, 11:24

Wofür wurde die BerH bewilligt?
Charline

#7

14.09.2018, 11:41

Für die selbe Angelegenheit. Dieses ist dann ins gerichtliche Verfahren übergangen.

Ich habe jetzt Beratungshilfe abgerechnet und dort das Kreuzchen gemacht, dass es ins gerichtliche Verfahren übergangen ist. Dann warte ich mal ab.
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