Bußgeld/Strafverfahren
Verfasst: 13.09.2018, 21:41
Hallo,
habe mal eine Abrechnungsfrage und bitte um Eure Hife.
Mandant kommt mit Bußgeldbescheid 500,00 plus Gebühren usw.zu uns wg. Führung eines KFZ unter Wirkung von Canabis. Wir erheben Einspruch und fordern Akteneinsicht an. Die Sache wird an die Staatsanwaltschaft übergeben. Wir erhalten Beschluss der Staatsanwaltschaft: Nach Ermahnung wird das Verfahren nach § 47 JGG auf Kosten der Staatskasse ohne Auslagenerstattung eingestellt.
Unsere Gebühren werden doch unseren Mandanten in Rechnung gestellt??
Diese würde ich so erstellen, bin hierbei doch überfordert und total unsicher.
Bußgeldsache
Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG 100,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße von 40,00 bis 5000,00 €) § 14, Nr. 5103 160,00 €
VV RVG
Zwischensumme der Gebührenpositionen
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Honorarauslagen gemäß AnlageAkteneinsicht 12,00 €
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag dieser Rechnung ....
Strafsache: (hierbei muss ich noch nachsehen ob ein Termin anberaumt wurde, dann ensteht ja noch die Terminsgebühr??)
Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG 200,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag dieser Rechnung ....
Gesamtbetrag......
habe mal eine Abrechnungsfrage und bitte um Eure Hife.
Mandant kommt mit Bußgeldbescheid 500,00 plus Gebühren usw.zu uns wg. Führung eines KFZ unter Wirkung von Canabis. Wir erheben Einspruch und fordern Akteneinsicht an. Die Sache wird an die Staatsanwaltschaft übergeben. Wir erhalten Beschluss der Staatsanwaltschaft: Nach Ermahnung wird das Verfahren nach § 47 JGG auf Kosten der Staatskasse ohne Auslagenerstattung eingestellt.
Unsere Gebühren werden doch unseren Mandanten in Rechnung gestellt??
Diese würde ich so erstellen, bin hierbei doch überfordert und total unsicher.
Bußgeldsache
Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG 100,00 €
Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße von 40,00 bis 5000,00 €) § 14, Nr. 5103 160,00 €
VV RVG
Zwischensumme der Gebührenpositionen
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Honorarauslagen gemäß AnlageAkteneinsicht 12,00 €
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag dieser Rechnung ....
Strafsache: (hierbei muss ich noch nachsehen ob ein Termin anberaumt wurde, dann ensteht ja noch die Terminsgebühr??)
Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG 200,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag dieser Rechnung ....
Gesamtbetrag......