Gebühren für zu Unrecht eingeleitete ZV-Maßnahmen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
KanzleiMH
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 09.07.2018, 17:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

13.09.2018, 14:56

Hallo,
wie Ihr oben schon lesen könnt, ist gegen unseren Mandanten zu Unrecht aus einem alten Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckt worden. Kann ich eine 0,3 Gebühr gegen den Gegner festsetzen lassen?
Vielen Dank im Voraus
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#2

13.09.2018, 14:58

Wie wurde denn vollstreckt?
Liegt ein gerichtliches Verfahren vor?
KanzleiMH
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 09.07.2018, 17:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

13.09.2018, 15:56

Es wurde ein Zwangsvollstreckungsauftrag durchgeführt. Der Gerichtsvollzieher meldete sich bei unserer Partei durch Einwurf Karte in Briefkasten. Nachdem unser Mandant mitbekommen hatte, um was es geht, meldete sich dieser bei uns und übersandte uns den Zahlungsbeleg. Diesen leiteten wir mit Schreiben an die Gegenseite. Kein Gerichtsverfahren also. Mich würde interessieren, ob Partei uns zahlen muss oder kann ich Gebühren gegen den Gegner festsetzen lassen.
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#4

14.09.2018, 11:46

Die Partei muss euch sowieso zahlen, aufgrund des Anwaltsvertrages.
Eine Festsetzung dürfte mangels gerichtlichen Verfahrens ausscheiden. Man müsste wenn überhaupt wohl auf Schadensersatz klagen. Ob das erfolgsversprechend ist weiß ich nicht.
Antworten