Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
_Jessi-7
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 30.11.2017, 15:42
Beruf: Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

13.09.2018, 10:32

Guten Morgen :wink1,

hab mal eine Frage zu der Terminsgebühr:

Wenn bei einer sozialrechtlichen Angelegenheit der Termin nicht notwendig ist und das Gericht anfragt, ob wir uns mit dem Erlass eines Gerichtsbescheides einverstanden geben würden und wir es aber ablehnen und es dann doch zu einer mündlichen Verhandlung kommen würde. Dürfte ich dann anch dem Termin die 1,2 Terminsgebühr abrechnen??

Danke im Voraus. :lol:
Grüße, Jessica
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14389
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

14.09.2018, 11:06

Ja, sicher. Wenn es doch eine mV gegeben hat, ist auch die TG entstanden.
Antworten