Guten Morgen ,
hab mal eine Frage zu der Terminsgebühr:
Wenn bei einer sozialrechtlichen Angelegenheit der Termin nicht notwendig ist und das Gericht anfragt, ob wir uns mit dem Erlass eines Gerichtsbescheides einverstanden geben würden und wir es aber ablehnen und es dann doch zu einer mündlichen Verhandlung kommen würde. Dürfte ich dann anch dem Termin die 1,2 Terminsgebühr abrechnen??
Danke im Voraus.
Grüße, Jessica
Terminsgebühr
- Adora Belle
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Ja, sicher. Wenn es doch eine mV gegeben hat, ist auch die TG entstanden.