Kostenfestsetzung gegen Gegenseite, Mandant verstorben
Verfasst: 12.09.2018, 13:17
Hallo, wir haben folgendes Problem:
Ein Mandant von uns wurde als Gesamtschuldner mit weiteren Beteiligten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, es fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, danach ist der Mandant verstorben. In I. Instanz ist nach dem Tod ein Urteil auch gegen ihn ergangen, gegen das wir keine Berufung eingelegt haben, weil - wie gesagt - verstorben. Die weiteren Beklagten haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, dem jetzt voll stattgegeben wurde, die Klage wurde abgewiesen.
Bin absolut ratlos wegen der Kosten unseres verstorbenen Mandanten. Deshalb meine Fragen:
Erstens: stehen uns die Gebühren I. Instanz zu, da in dieser ein Urteil gegen unseren Mandanten ergangen ist, gegen das wir keine Berufung eingelegt haben.
Zweitens: Falls uns durch die Gegenseite zu zahlende Gebühren festgesetzt werden und diese zahlen, können wir das Geld behalten oder müssen wir es in den Nachlass zahlen? Unser Mandant war komplett überschuldet.
LG
Tobischmackebatz
Ein Mandant von uns wurde als Gesamtschuldner mit weiteren Beteiligten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, es fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt, danach ist der Mandant verstorben. In I. Instanz ist nach dem Tod ein Urteil auch gegen ihn ergangen, gegen das wir keine Berufung eingelegt haben, weil - wie gesagt - verstorben. Die weiteren Beklagten haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, dem jetzt voll stattgegeben wurde, die Klage wurde abgewiesen.
Bin absolut ratlos wegen der Kosten unseres verstorbenen Mandanten. Deshalb meine Fragen:
Erstens: stehen uns die Gebühren I. Instanz zu, da in dieser ein Urteil gegen unseren Mandanten ergangen ist, gegen das wir keine Berufung eingelegt haben.
Zweitens: Falls uns durch die Gegenseite zu zahlende Gebühren festgesetzt werden und diese zahlen, können wir das Geld behalten oder müssen wir es in den Nachlass zahlen? Unser Mandant war komplett überschuldet.
LG
Tobischmackebatz