Abrechnung ZV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carenny
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#1

12.09.2018, 12:52

Ich habe eine Abrechnungsfrage:

Wir haben für unseren Mandanten einen Räumungsauftrag (nur Herausgabe der Wohnung) gestellt.

Daraufhin hat die Schuldnerin Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt, dem wurde stattgegeben. Hiergegen haben wir sofortige Beschwerde eingereicht, wurde zurückgewiesen.

Was kann ich hier abrechnen?

Nr. 3309 für die Räumung?
Nr. 3500 für unsere sofortige Beschwerde?

Kann ich für die Vertretung in dem Verfahren des Vollstreckungsschutzes etwas abrechnen? Wir haben in dem Verfahren auch ein Schreiben an das Gericht gesendet.

Vielen Dank.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.09.2018, 13:01

Die Gebühren sind richtig. Die Tätigkeit im Vollstreckungsschutzverfahren ist mit der Gebühr für den Räumungsauftrag abgegolten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
FrauCEE
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#3

12.09.2018, 21:06

ja, genau so abrechnen
Gehe jeden Tag mit dem Hund, auch wenn du keinen hast
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