Ich habe eine Abrechnungsfrage:
Wir haben für unseren Mandanten einen Räumungsauftrag (nur Herausgabe der Wohnung) gestellt.
Daraufhin hat die Schuldnerin Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt, dem wurde stattgegeben. Hiergegen haben wir sofortige Beschwerde eingereicht, wurde zurückgewiesen.
Was kann ich hier abrechnen?
Nr. 3309 für die Räumung?
Nr. 3500 für unsere sofortige Beschwerde?
Kann ich für die Vertretung in dem Verfahren des Vollstreckungsschutzes etwas abrechnen? Wir haben in dem Verfahren auch ein Schreiben an das Gericht gesendet.
Vielen Dank.
Abrechnung ZV
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Gebühren sind richtig. Die Tätigkeit im Vollstreckungsschutzverfahren ist mit der Gebühr für den Räumungsauftrag abgegolten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.