Hallo,
im finanzgerichtlichen Verfahren gab es als Bevollmächtigten einen Steuerberater und wir als Rechtsanwalt.
Kann ich nun im KFA § 149 FGO beide angeben, also unsere Gebühren und die Aufwendungen des StB? Oder muss hier jeder seinen eigenen KFA stellen? Diese Konstellation hatte ich bisher noch nie
Vielleicht hatte schon jemand von euch diese Situation und kann mir einen Tipp geben? Danke.
Julia
Kostenfestsetzung mehrere Prozessbevolmächtigte
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