Verzicht Versorgungsausgleich = Einigungsgebühr?
Verfasst: 11.09.2018, 11:05
Hallo ihr Lieben!
Zu diesem Dienstagmorgen eine wohl einfache Frage, aber irgendwie löst sich der Knoten in meiner Birne mal wieder gerade nicht
In einem einfachen Scheidungsverfahren wurde ein Vergleich darüber geschlossen, dass auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig und auf die Geltendmachung von nachehelichen Unterhalt wechselseitig verzichtet wird.
Hier nun die absolut blöde Frage : Kann ich die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG abrechnen???
Irgendwie finde ich nicht so wirklich was dazu und wenn dann nur in Verbindung mit einem Mehrvergleich, was ich hier aber gar nicht habe (zumindest steht es so nicht im Protokoll).
Ich danke euch für im Voraus für eure Antworten und drückt mir die Daumen, dass der Knoten sich in meiner Birne bald löst
Zu diesem Dienstagmorgen eine wohl einfache Frage, aber irgendwie löst sich der Knoten in meiner Birne mal wieder gerade nicht
In einem einfachen Scheidungsverfahren wurde ein Vergleich darüber geschlossen, dass auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs wechselseitig und auf die Geltendmachung von nachehelichen Unterhalt wechselseitig verzichtet wird.
Hier nun die absolut blöde Frage : Kann ich die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG abrechnen???
Irgendwie finde ich nicht so wirklich was dazu und wenn dann nur in Verbindung mit einem Mehrvergleich, was ich hier aber gar nicht habe (zumindest steht es so nicht im Protokoll).
Ich danke euch für im Voraus für eure Antworten und drückt mir die Daumen, dass der Knoten sich in meiner Birne bald löst