Huhu,
wir haben folgenden Aktenverlauf....
Vorverfahren,
Erlass Strafbefehl,
Einspruch gg. Strafbefehl wegen Tagessatzhöhe
Beschluss des Gerichts, dass Tagessatzhöhe nicht abgeändert wird
wir legen sofortige Beschwerde gg. den Beschluss ein, begründet wurde diese.
So... Ich hab bereits das GG + VG Vorverfahren + VG I. Instanz abgerechnet.
Was rechne ich für das Beschwerdeverfahren ab? Hab irgendwie im Hinterkopf, dass das Beschwerdeverfahren nicht gesondert abgerechnet wird, als z.B. Einzeltätigkeit, weil wir schon als "Vollverteidiger" tätig waren und ich so nur die VG I.Instanz anheben kann..... Lieg ich da richtig?
Lg Tine