Beschwerde StrafR

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

11.09.2018, 10:14

Huhu,

wir haben folgenden Aktenverlauf....
Vorverfahren,
Erlass Strafbefehl,
Einspruch gg. Strafbefehl wegen Tagessatzhöhe
Beschluss des Gerichts, dass Tagessatzhöhe nicht abgeändert wird
wir legen sofortige Beschwerde gg. den Beschluss ein, begründet wurde diese.


So... Ich hab bereits das GG + VG Vorverfahren + VG I. Instanz abgerechnet.
Was rechne ich für das Beschwerdeverfahren ab? Hab irgendwie im Hinterkopf, dass das Beschwerdeverfahren nicht gesondert abgerechnet wird, als z.B. Einzeltätigkeit, weil wir schon als "Vollverteidiger" tätig waren und ich so nur die VG I.Instanz anheben kann..... Lieg ich da richtig?

Lg Tine
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Anahid
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#2

11.09.2018, 10:27

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
tine001
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#3

11.09.2018, 12:24

also denk ich richtig :)
danke
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