Zwangsversteigerung von bewegl. Gegenständen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BeLu89
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#1

07.09.2018, 11:13

Moin,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der die Zwangsversteigerung eingeleitet werden soll.
Dem Gläubiger (unser Mandant) gehört eine Lagerhalle, die an einen Schuldner vermietet war. Der Schuldner sollte diese dann räumen, was er aber nie tat und die Miete zahlte er dann auch nicht mehr. Die Gegenstände des Schuldners, die in der Halle gelagert waren, sollen nun versteigert werden.


Wie rechne ich das ab? Ich hab das jetzt so verstanden, dass die Gebühren Nr. 3311 und 3312 für Zwangsversteigerungen in Häuser sind. Ist das richtig? Nehme ich für Obiges dann ganz normal die Nr. 3309 ?
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Anahid
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#2

07.09.2018, 11:17

Ja, ganz normal 3309.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
BeLu89
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#3

12.09.2018, 12:00

:thx
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