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Zwangsversteigerung von bewegl. Gegenständen

Verfasst: 07.09.2018, 11:13
von BeLu89
Moin,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der die Zwangsversteigerung eingeleitet werden soll.
Dem Gläubiger (unser Mandant) gehört eine Lagerhalle, die an einen Schuldner vermietet war. Der Schuldner sollte diese dann räumen, was er aber nie tat und die Miete zahlte er dann auch nicht mehr. Die Gegenstände des Schuldners, die in der Halle gelagert waren, sollen nun versteigert werden.


Wie rechne ich das ab? Ich hab das jetzt so verstanden, dass die Gebühren Nr. 3311 und 3312 für Zwangsversteigerungen in Häuser sind. Ist das richtig? Nehme ich für Obiges dann ganz normal die Nr. 3309 ?

Re: Zwangsversteigerung von bewegl. Gegenständen

Verfasst: 07.09.2018, 11:17
von Anahid
Ja, ganz normal 3309.

Re: Zwangsversteigerung von bewegl. Gegenständen

Verfasst: 12.09.2018, 12:00
von BeLu89
:thx