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Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 09:35
von Mamamia12
Hallo alle zusammen,

da ich leider meine alten Zugangsdaten nicht mehr finde, habe ich mich heute erneut angemeldet. Ich suche schon seit ein paar Tagen, ob wir in einer Sache noch zusätzlich Kosten abrechnen können.

In unserem Fall haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, der 6 verschiedene Auflagen rund um ein Grundstück beinhaltet. Nun gab es schon mehrere Schreiben wegen Unstimmigkeiten zu einem Punkt des Vergleiches. Die Gegenseite muss noch etwas nachweisen, dies reichte uns nicht und nun geht es noch hin und her zu diesem einen Punkt. Ich finde nirgends im RVG, Internet und Kommentar, ob man für dieses Extra-Aufwand unserer RA nach Vergleichsschluss Kosten beim Mandanten abrechnen kann.

Vllt. hat jemand eine Idee für mich. Nr. 3309 RVG greift ja wohl nicht :nachdenk

Danke!

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 09:47
von AliceImWunderland
Du kannst höchstens den Gebührenrahmen der Gebühr nach 2300 ausnutzen und eine höhere Gebühr ansetzen, als die üblichen 1,3.

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 10:20
von Mamamia12
Wir waren ja bereits im Klageverfahren, sodass die Geschäftsgebühr nicht mehr in Frage kommt :-(

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 10:57
von AliceImWunderland
Ward Ihr vorgerichtlich nicht tätig?

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 11:53
von Mamamia12
Doooch :-)

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 12:02
von AliceImWunderland
Na siehste, dann kannst du die vorgerichtliche Geschäftsgebühr etwas höher setzen. ;)

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 12:04
von Mamamia12
Im Nachhinein, also nach Abschluss des Klageverfahrens? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke auf jeden Fall schon mal

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 12:04
von Mamamia12
Im Nachhinein, also nach Abschluss des Klageverfahrens? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke auf jeden Fall schon mal

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 05.09.2018, 13:05
von AliceImWunderland
Es kommt darauf an, wie lange das Klageverfahren gedauert hat. Wenn seit der Fälligkeit der Geschäftsgebühr nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind, kannst du noch nachberechnen. Siehe Schneider Fälle und Lösungen zum RVG von AnwaltVerlag 4. Auflage, Seite 130 § 5 Rd-Nr. 12.

Re: Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Verfasst: 11.09.2018, 08:53
von AliceImWunderland
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