Zusatzgebühr Zivilrecht Mehraufwand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mamamia12
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#1

05.09.2018, 09:35

Hallo alle zusammen,

da ich leider meine alten Zugangsdaten nicht mehr finde, habe ich mich heute erneut angemeldet. Ich suche schon seit ein paar Tagen, ob wir in einer Sache noch zusätzlich Kosten abrechnen können.

In unserem Fall haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, der 6 verschiedene Auflagen rund um ein Grundstück beinhaltet. Nun gab es schon mehrere Schreiben wegen Unstimmigkeiten zu einem Punkt des Vergleiches. Die Gegenseite muss noch etwas nachweisen, dies reichte uns nicht und nun geht es noch hin und her zu diesem einen Punkt. Ich finde nirgends im RVG, Internet und Kommentar, ob man für dieses Extra-Aufwand unserer RA nach Vergleichsschluss Kosten beim Mandanten abrechnen kann.

Vllt. hat jemand eine Idee für mich. Nr. 3309 RVG greift ja wohl nicht :nachdenk

Danke!
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AliceImWunderland
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#2

05.09.2018, 09:47

Du kannst höchstens den Gebührenrahmen der Gebühr nach 2300 ausnutzen und eine höhere Gebühr ansetzen, als die üblichen 1,3.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Mamamia12
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#3

05.09.2018, 10:20

Wir waren ja bereits im Klageverfahren, sodass die Geschäftsgebühr nicht mehr in Frage kommt :-(
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#4

05.09.2018, 10:57

Ward Ihr vorgerichtlich nicht tätig?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Mamamia12
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#5

05.09.2018, 11:53

Doooch :-)
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#6

05.09.2018, 12:02

Na siehste, dann kannst du die vorgerichtliche Geschäftsgebühr etwas höher setzen. ;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#7

05.09.2018, 12:04

Im Nachhinein, also nach Abschluss des Klageverfahrens? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke auf jeden Fall schon mal
Mamamia12
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#8

05.09.2018, 12:04

Im Nachhinein, also nach Abschluss des Klageverfahrens? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke auf jeden Fall schon mal
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#9

05.09.2018, 13:05

Es kommt darauf an, wie lange das Klageverfahren gedauert hat. Wenn seit der Fälligkeit der Geschäftsgebühr nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind, kannst du noch nachberechnen. Siehe Schneider Fälle und Lösungen zum RVG von AnwaltVerlag 4. Auflage, Seite 130 § 5 Rd-Nr. 12.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#10

11.09.2018, 08:53

Du hast eine PN
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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