Hallo verehrte Mit-User,
ich habe da folgendes Problem:
Mein Chef hat eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich beendet, PKH wurde bewilligt, der Streitwert wurde auf 7.715€ festgesetzt. Beratungshilfe war nicht beantragt worden in dieser Sache.
Ich soll jetzt eine RVG-Rechnung erstellen und weiss nicht welche Gebühren ich angeben muss und ob und wenn ja wieviel angerechnet werden muss. Es gab nur eine Güteverhandlung.
Vielen Dank für jede Hilfe.
PKH bei Kündigungsschutzklage
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- Liesel
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Einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage erwarten wir schon.
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(UNHEILIG)
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