PKH bei Kündigungsschutzklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Absolute_Beginner
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#1

30.08.2018, 12:58

Hallo verehrte Mit-User,
ich habe da folgendes Problem:
Mein Chef hat eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich beendet, PKH wurde bewilligt, der Streitwert wurde auf 7.715€ festgesetzt. Beratungshilfe war nicht beantragt worden in dieser Sache.

Ich soll jetzt eine RVG-Rechnung erstellen und weiss nicht welche Gebühren ich angeben muss und ob und wenn ja wieviel angerechnet werden muss. Es gab nur eine Güteverhandlung.

Vielen Dank für jede Hilfe.
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Liesel
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#2

30.08.2018, 13:06

Einen Vorschlag als Diskussionsgrundlage erwarten wir schon. ;)
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