Abrechnung Freispruch bei Wahlfestellung Strafrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Smettie87
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#1

30.08.2018, 11:14

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand mit Rat zur Seite stehen kann.

Es geht um einen Mandanten der angeklagt wurde, entweder die eine Straftat begangen zu haben oder die andere (Wahlfeststellung).

Hinsichtlich der "Entweder"straftat wurde er freigesprochen und hinsichtlich der "Oder"straftat wurde er verurteilt.

Wie läuft das jetzt mit der Abrechnung des Freispruchs? Werden die Gebühren auf eine Art und Weise gequotelt (50 %?).

Hatte jemand schon einmal einen solchen Fall?

Ich hätte jetzt sonst einfach ganz normal einen KfA gegen die Staatskasse gemacht und gewartet, was der Rechtspfleger sagt.

Vielen Dank fürs Lesen!

LG
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Liesel
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#2

30.08.2018, 12:39

Kostenentscheidung?
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Smettie87
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#3

30.08.2018, 12:54

Die Kosten des Freispruchs trägt die Staatskasse und die der Verurteilung der Angeklagte
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