Klage + Widerklage
Verfasst: 28.08.2018, 15:15
Guten Tag,
ich benötige noch einmal eure Hilfe. Ich habe hier eine Akte zum Abrechnen. Wir waren seinerzeit bzgl. eines Forderungsbetrages iHv. 5.100,00 € tätig. Ein MV belief sich über einen Betrag iHv. 480,20 €. Danach Anspruchsbegründung gleicher Wert. Daraufhin Widerklage (zwei verschiedene Angelegenheiten) iHv. 5.000,00 €. Die RSV erteilt Deckungszusage für das Klageverfahren, aber nicht für die Widerklage (Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist nicht versichert).
Im gerichtlichen Verfahren haben wir einen Vergleich geschlossen mit wechselseitiger Unterlassung und Kostenaufhebung geschlossen. Das Gericht hat uns die GK-Rechnung übersandt und hat die Werte wie folgt angegeben:
MV: 480,20 €
Zivilverfahren: 5.480,00 €
Meine Frage ist jetzt, wie meine Abrechnungen auszusehen haben, da ich einerseits mit der RSV abrechne und andererseits mit dem Mdt. die Widerklage oder nicht? Falls ja, würde ich wie folgt abrechnen:
Abrechnung mit der RSV:
Gegenstandswert: 5.480,00 €
1,0 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG (Gebührenvereinbarung mit der RSV)
(Wert: 5.100,00 €)
354,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVV
20,00 €
1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG (Wert: 480,20 €)
45,00 €
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,50 gem. Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG (Wert: 480,20 €)
-22,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
9,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
460,20 €
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00 (Wert: 480,20 €)
-45,00 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG
424,80 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG
354,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
Abrechnung mit Mandant:
Gegenstandswert: 5.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVV
Könnte das passen?
ich benötige noch einmal eure Hilfe. Ich habe hier eine Akte zum Abrechnen. Wir waren seinerzeit bzgl. eines Forderungsbetrages iHv. 5.100,00 € tätig. Ein MV belief sich über einen Betrag iHv. 480,20 €. Danach Anspruchsbegründung gleicher Wert. Daraufhin Widerklage (zwei verschiedene Angelegenheiten) iHv. 5.000,00 €. Die RSV erteilt Deckungszusage für das Klageverfahren, aber nicht für die Widerklage (Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist nicht versichert).
Im gerichtlichen Verfahren haben wir einen Vergleich geschlossen mit wechselseitiger Unterlassung und Kostenaufhebung geschlossen. Das Gericht hat uns die GK-Rechnung übersandt und hat die Werte wie folgt angegeben:
MV: 480,20 €
Zivilverfahren: 5.480,00 €
Meine Frage ist jetzt, wie meine Abrechnungen auszusehen haben, da ich einerseits mit der RSV abrechne und andererseits mit dem Mdt. die Widerklage oder nicht? Falls ja, würde ich wie folgt abrechnen:
Abrechnung mit der RSV:
Gegenstandswert: 5.480,00 €
1,0 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG (Gebührenvereinbarung mit der RSV)
(Wert: 5.100,00 €)
354,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVV
20,00 €
1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG (Wert: 480,20 €)
45,00 €
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,50 gem. Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG (Wert: 480,20 €)
-22,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
9,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
460,20 €
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00 (Wert: 480,20 €)
-45,00 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG
424,80 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG
354,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
Abrechnung mit Mandant:
Gegenstandswert: 5.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVV
Könnte das passen?