Klage + Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Feldhamster
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#11

08.10.2018, 15:02

Ah, nun ergibt sich ein Sinn für mich.
Ich würde als Streitwert die vollen Beerdigungskosten von 3.200 € ansetzen, da euer Mandant als Privatperson insoweit einen Erstattungsanspruch gegen die Erben als Gesamtschuldner hat.
Die Erben haben als Gesamtgläubiger Anspruch auf Auszahlung des Restnachlasses.
Bei einer Verrechnung oder Aufrechnung mit dem Restnachlass von 1.000 € wäre ich vorsichtig. Nach deiner Schilderung ist euer Mandant als Freund der Erblasserin kein Erbe (oder gab es ein Testament, mit dem er als Freund und die Kinder alle als Erben eingesetzt wurden?) und hätte demnach keinen Anspruch auf den Nachlass. Also kann er ihn auch nicht einfach einbehalten und mit seinen Forderungen gegen die Erben verrechnen. Du schreibst selbst, dass alle Abreden der Personen untereinander weggefallen sind.
Je nach dem wie die materiell-rechtliche Prüfung wegen der Verrechnung/Aufrechnung endet, müsste man dann mit einer Widerklage von € 1.000,00 der Erben als Gesamtgläubiger rechnen. Das würde sich streitwerterhöhend auswirken und somit auf € 4.200,00.
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rena
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#12

08.10.2018, 16:39

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Aber würden Klage und etwaige Widerklage sich nicht gegenseitig ausschließen, sodass letztendlich nur der höhere Streitwert gelten würde?

So hatte ich mir das überlegt...
Feldhamster
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#13

08.10.2018, 17:02

Ui, das geht jetzt aber sehr ins materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche....

Um auf dein Eingangsproblem des Kostenrisikos zurückzukommen, folgender Vorschlag von mir:

Klage auf Erstattung der Beerdigungskosten von € 3.200,00 und hierfür Kostenrisiko berechnen.

Zusätzlich Kostenrisiko für € 4.200 berechnen und Mandant dieses auch mitteilen, für den Fall, dass Widerklage erhoben wird (Beerdigungskosten € 3.200 + € 1.000 Restnachlass).

Im Endeffekt also Kostenrisiko für beide Varianten an Mandanten. Ihr wisst ja nicht genau, ob die Erben in dem Verfahren ihre Forderung geltend machen würden.
Ich sehe allerdings (ohne das genauer geprüft zu haben) vom Gefühl her nichts, was gegen Klage und streitwerterhöhende Widerklage spricht, da beide Forderungen aus dem Todesfall herrühren, aber jeweils andere Anspruchsgrundlagen haben dürften.
Das würde ich aber von deinem Chef/deiner Chefin prüfen lassen, auch die Frage bezüglich Verrechnung/Aufrechnung von meinem vorherigen Eintrag.
Feldhamster
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#14

08.10.2018, 20:19

Mir fiel soeben die Faustformel ein, die mir vor Jahren beigebracht wurde:

Addition der Streitwerte, wenn beide Ansprüche nebeneinander bestehen können.

Geltung nur des höheren Streitwerts, wenn die Stattgabe des einen Anspruchs die Abweisung des anderen Anspruchs zur Folge hat.

Hier ist mE die erste Möglichkeit gegeben, daher Addition.
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