Abrechnung Scheidung pp. mit VKH inkl. Mehrvergleich
Verfasst: 28.08.2018, 15:01
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich steh gerade wie der Ochs' vorm Berg und weiß nicht weiter - bevor ich noch mehr nachlese und rumsuche, versuche ich einfach mal euer Schwarmwissen:
"Folgender Beschluss wurde im Scheidungstermin verkündet:
Der Gegenstandswert wird für die Scheidung auf 10.500 € und für den Versorgungsausgleich auf 3.150 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für das Verbundverfahren Zugewinn wird auf 15.000 € und für das Verbundverfahren nachehelicher Unterhalt auf 9.684 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für den Vergleich (Mehrvergleich) wird auf 40.000 € festgesetzt."
So jetzt zu meinem Hirnchaos:
Verbundverfahren = alle Gegenstandswerte addieren! Meine Vor-Abrechnung sah wie folgt aus:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG aus 38.344 €
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG aus 38.334 €
1,0 Einigungsgebühr 1003 VV RVG aus 40.000 €
Jetzt 1. Frage: Gehört der Gegenstandswert des Vergleichs auch zur Verfahrens- und Terminsgebühr, also Gesamtstreitwert 78.344 €? Ich und meine Kollegin sind uns da nicht ganz sicher und Chef auch nicht
Chef meinte nur, ich soll die Differenzverfahrensgebühr prüfen und ab da steh ich komplett auf dem Schlauch - meint er die 0,8 3101 VV RVG?! Nach welchem Wert rechne ich die ab, nach den 40.000 €?
Ich hoffe, ihr versteht meine chaotische Situation - ich bin da gerade komplett Hirntod und / oder absolut Urlaubsreif - will die Akte auch am Donnerstag vom Tisch habe, da ich dann auch endlich Urlaub und keinen Bock habe, die Akte nach dem Urlaub wieder da liegen zu haben.
Ich hoffe einer kann mir helfen?!
LG und noch einen schönen Rest-Dienstag
ich steh gerade wie der Ochs' vorm Berg und weiß nicht weiter - bevor ich noch mehr nachlese und rumsuche, versuche ich einfach mal euer Schwarmwissen:
"Folgender Beschluss wurde im Scheidungstermin verkündet:
Der Gegenstandswert wird für die Scheidung auf 10.500 € und für den Versorgungsausgleich auf 3.150 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für das Verbundverfahren Zugewinn wird auf 15.000 € und für das Verbundverfahren nachehelicher Unterhalt auf 9.684 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für den Vergleich (Mehrvergleich) wird auf 40.000 € festgesetzt."
So jetzt zu meinem Hirnchaos:
Verbundverfahren = alle Gegenstandswerte addieren! Meine Vor-Abrechnung sah wie folgt aus:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG aus 38.344 €
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG aus 38.334 €
1,0 Einigungsgebühr 1003 VV RVG aus 40.000 €
Jetzt 1. Frage: Gehört der Gegenstandswert des Vergleichs auch zur Verfahrens- und Terminsgebühr, also Gesamtstreitwert 78.344 €? Ich und meine Kollegin sind uns da nicht ganz sicher und Chef auch nicht
Chef meinte nur, ich soll die Differenzverfahrensgebühr prüfen und ab da steh ich komplett auf dem Schlauch - meint er die 0,8 3101 VV RVG?! Nach welchem Wert rechne ich die ab, nach den 40.000 €?
Ich hoffe, ihr versteht meine chaotische Situation - ich bin da gerade komplett Hirntod und / oder absolut Urlaubsreif - will die Akte auch am Donnerstag vom Tisch habe, da ich dann auch endlich Urlaub und keinen Bock habe, die Akte nach dem Urlaub wieder da liegen zu haben.
Ich hoffe einer kann mir helfen?!
LG und noch einen schönen Rest-Dienstag