Abrechnung Scheidung pp. mit VKH inkl. Mehrvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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schmetterlingskater
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#1

28.08.2018, 15:01

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich steh gerade wie der Ochs' vorm Berg und weiß nicht weiter - bevor ich noch mehr nachlese und rumsuche, versuche ich einfach mal euer Schwarmwissen:

"Folgender Beschluss wurde im Scheidungstermin verkündet:
Der Gegenstandswert wird für die Scheidung auf 10.500 € und für den Versorgungsausgleich auf 3.150 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für das Verbundverfahren Zugewinn wird auf 15.000 € und für das Verbundverfahren nachehelicher Unterhalt auf 9.684 € festgesetzt.
Der Gegenstandswert für den Vergleich (Mehrvergleich) wird auf 40.000 € festgesetzt."

So jetzt zu meinem Hirnchaos:

Verbundverfahren = alle Gegenstandswerte addieren! Meine Vor-Abrechnung sah wie folgt aus:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG aus 38.344 €
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG aus 38.334 €
1,0 Einigungsgebühr 1003 VV RVG aus 40.000 €

Jetzt 1. Frage: Gehört der Gegenstandswert des Vergleichs auch zur Verfahrens- und Terminsgebühr, also Gesamtstreitwert 78.344 €? Ich und meine Kollegin sind uns da nicht ganz sicher und Chef auch nicht :kopfkratz

Chef meinte nur, ich soll die Differenzverfahrensgebühr prüfen und ab da steh ich komplett auf dem Schlauch - meint er die 0,8 3101 VV RVG?! Nach welchem Wert rechne ich die ab, nach den 40.000 €?

Ich hoffe, ihr versteht meine chaotische Situation - ich bin da gerade komplett Hirntod und / oder absolut Urlaubsreif :patsch - will die Akte auch am Donnerstag vom Tisch habe, da ich dann auch endlich Urlaub und keinen Bock habe, die Akte nach dem Urlaub wieder da liegen zu haben. :panik

Ich hoffe einer kann mir helfen?! :oops:

LG und noch einen schönen Rest-Dienstag :wink1
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Liesel
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#2

28.08.2018, 15:51

Der angegebene Vergleichswert ist komplett Mehrwert?
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#3

28.08.2018, 15:58

Liesel hat geschrieben:Der angegebene Vergleichswert ist komplett Mehrwert?
So wie es oben aus dem Beschluss "zitiert" ist. Für den Vergleich (Mehrvergleich) ist der Streitwert auf 40.000 € festgesetzt worden. Warum jetzt Mehrvergleich in Klammern steht, ist mir auch ein Rätsel. Kannst du helfen??
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Adora Belle
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#4

28.08.2018, 16:03

Was wurde denn da verglichen? Aus dem Beschluss ergibt sich nicht, worüber der Vergleich geschlossen wurde. Das wisst nur Ihr, und diese Information benötigt man für die Berechnung.
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#5

28.08.2018, 16:06

Sorry mein Fehler!

"AS zahlt zur Abgeltung sämtlicher nachehelicher Unterhaltsansprüche an die AG einen Betrag in Höhe von 40.000 €. Damit sind alle nachehelichen Unterhaltsansprüche, auch für den Fall der Not, abgegolten."
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Liesel
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#6

28.08.2018, 18:02

Nachehelicher Unterhalt war doch aber mit einem Streitwert von 9.684,00 Euro anhängig. Daher dürfte der Mehrwert des Vergleiches m.E. lediglich 30.316,00 Euro betragen.
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#7

29.08.2018, 09:27

Das klingt logisch :kopfkratz - habe heute nochmal Rücksprache mit Cheffe. Mache jetzt aber erstmal die Rechnung soweit fertig.

:thx Euch allen!
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