Fahrtkosten JVEG
Verfasst: 28.08.2018, 14:00
Hallo Leute.
Ich benötige einmal Hilfe. Es hat ein Gerichtstermin im Bezirk des Mandanten stattgefunden. Der Mandant war zum Gerichtstermin persönlich geladen und ist auch mit seinem eigenen Kfz erschienen. Kann ich trotzdem Fahrtkosten nach dem JVEG geltend machen oder gilt die gleiche Regelung wie bei RAen?
Vielen Dank.
Ich benötige einmal Hilfe. Es hat ein Gerichtstermin im Bezirk des Mandanten stattgefunden. Der Mandant war zum Gerichtstermin persönlich geladen und ist auch mit seinem eigenen Kfz erschienen. Kann ich trotzdem Fahrtkosten nach dem JVEG geltend machen oder gilt die gleiche Regelung wie bei RAen?
Vielen Dank.