Fahrtkosten JVEG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

28.08.2018, 14:00

Hallo Leute.

Ich benötige einmal Hilfe. Es hat ein Gerichtstermin im Bezirk des Mandanten stattgefunden. Der Mandant war zum Gerichtstermin persönlich geladen und ist auch mit seinem eigenen Kfz erschienen. Kann ich trotzdem Fahrtkosten nach dem JVEG geltend machen oder gilt die gleiche Regelung wie bei RAen?

Vielen Dank.
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Adora Belle
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#2

28.08.2018, 14:47

Der Mandant kann Kosten geltend machen. Die Beschränkung auf Reisen außerhalb der politischen Gemeinde gibt es nur im RVG.
Svengie
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#3

28.08.2018, 14:52

Danke :)
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