Hallo,
es geht um folgendes:
Wir haben einen KFA mit Taxikosten erstellt. Vor der USt haben wir bei den Taxikosten 7 % abgezogen und unten dann die 19 % USt dazugerechnet.
Die Gegenseite meint, dass dies falsch sei ... meine Kollegen sind auch alle geteilter Meinung. Laut RVG Kommentar ist die Berechnung so richtig. Aber es ist nicht erischtlich ob das auch im KFA richtig ist.. ?
Könnt ihr mir weiterhelfen? Bzw. gibt es irgendwo eine Seite oder so wo man das nachlesen kann?
Taxikosten im Kostenfestsetzungsverfahren
- Tigerle
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Die Berechnung ist richtig. Wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann werden die MwSt. natürlich auch im KfA so berechnet. Ansonsten bekommt muss die MwSt. ganz weggelassen werden.
Dass die Berechnung stimmt siehe auch RVG <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Auflage, 7008 Rn. 56 ff.
Dass die Berechnung stimmt siehe auch RVG <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Auflage, 7008 Rn. 56 ff.
- Adora Belle
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Die Berechnung ist richtig. Aber mal im Ernst - wenn die Gegenseite schon dem RVG-Kommentar nicht glaubt, warum sollte denn
etwas daran ändern?sinaluy hat geschrieben:eine Seite oder so wo man das nachlesen kann
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Mit dem RVG Kommentar haben wir noch nicht geantwortet .. die Frist läuft erst heute ab
Ich dachte es gibt noch einen § o. ä. wo man das richtig erklärt/begründet bekommt. Aber dann werde ich jetzt mal mit dem RVG Kommentar begründen.
DANKE EUCH
Ich dachte es gibt noch einen § o. ä. wo man das richtig erklärt/begründet bekommt. Aber dann werde ich jetzt mal mit dem RVG Kommentar begründen.
DANKE EUCH