Taxikosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sinaluy
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#1

27.08.2018, 11:07

Hallo,

es geht um folgendes:

Wir haben einen KFA mit Taxikosten erstellt. Vor der USt haben wir bei den Taxikosten 7 % abgezogen und unten dann die 19 % USt dazugerechnet.

Die Gegenseite meint, dass dies falsch sei ... meine Kollegen sind auch alle geteilter Meinung. Laut RVG Kommentar ist die Berechnung so richtig. Aber es ist nicht erischtlich ob das auch im KFA richtig ist.. ?

Könnt ihr mir weiterhelfen? Bzw. gibt es irgendwo eine Seite oder so wo man das nachlesen kann?
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Tigerle
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#2

27.08.2018, 11:21

Die Berechnung ist richtig. Wenn Euer Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann werden die MwSt. natürlich auch im KfA so berechnet. Ansonsten bekommt muss die MwSt. ganz weggelassen werden.

Dass die Berechnung stimmt siehe auch RVG <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 21. Auflage, 7008 Rn. 56 ff.
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#3

27.08.2018, 11:25

Die Berechnung ist richtig. Aber mal im Ernst - wenn die Gegenseite schon dem RVG-Kommentar nicht glaubt, warum sollte denn
sinaluy hat geschrieben:eine Seite oder so wo man das nachlesen kann
etwas daran ändern?
sinaluy
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#4

27.08.2018, 11:46

Mit dem RVG Kommentar haben wir noch nicht geantwortet .. die Frist läuft erst heute ab :D

Ich dachte es gibt noch einen § o. ä. wo man das richtig erklärt/begründet bekommt. Aber dann werde ich jetzt mal mit dem RVG Kommentar begründen.

DANKE EUCH
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