Abrechnung 0,3 Gebühr nach 3309 RVG richtig?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
reno007
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 13.02.2009, 08:17
Beruf: ReNo
Software: Andere
Wohnort: Hessen

#1

27.08.2018, 10:26

Hallo,

kurzer Sachverhalt: wir haben ZV gegen unseren SU eingeleitet. Nun meldet sich sein Anwalt und trägt vor, dass der VB nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde usw...

Nach Prufung mussten wir leider feststellen, dass er recht hat :sad: Er forderte uns auf, den VB und den erwirkten Haftbefehl auszuhändigen und legte auch noch Einspruch gegen den VB ein. Wir haben die Klage sodann zurückgenommen und ihm den VB + Haftbefehl ausgehändigt.

Er rechnet nun die 1,3 Gebühr nach 3100 und die 0,3 Gebühr nach 3309 RVG ab.

Ist die Abrechnung der 0,3 nach 3309 RVG richtig? :kopfkratz

Habt ihr ne Idee?
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

27.08.2018, 10:58

Ich würde sagen ja, die 0,3 Gebühr ist entstanden, da er im ZV-Verfahren für seinen Mandanten tätig war.

Die 1,3 ist für das gerichtliche Verfahren nach Einlegung des Widerspruchs entstanden.
reno007
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 13.02.2009, 08:17
Beruf: ReNo
Software: Andere
Wohnort: Hessen

#3

27.08.2018, 11:22

Ok, danke schön. Dann werde ich seine Rechnung wohl so anweisen müssen... :motz
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#4

27.08.2018, 11:23

reno007 hat geschrieben:Ok, danke schön. Dann werde ich seine Rechnung wohl so anweisen müssen... :motz
Ist denn die Forderung von Euch gegen den Schuldner unbegründet, und nur die Zustellung nicht richtig erfolgt?
Antworten