Prüfung KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Spotttölpel
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#1

24.08.2018, 16:27

Hallo ihr lieben. Hab hier einen KFA vorliegen und bin etwas überfragt da ich lange keine RA Abrechnungen mehr gemacht hab. Also es gab einen MB, Widerspruch und anschliessend eine Klage und Termin. Zum Termin erschien ein Unterbevollmächtigter. Gegenseite hat voll gewonnen und es erging ein Urteil. Die Rechnung:

Hauptbevollmächtigte
1,3 Verfahrensgebühr 3100
Pauschale

Unterbevollmächtigte
0,65 verfahrensgebühr 3401,3100
1,2 terminsgebühr 4104
Pauschale

Ist das so richtig?

Müsste der Mahnbescheid nicht angerechnet werden?

Danke schon mal für eure Antworten :)
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Adora Belle
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#2

24.08.2018, 16:33

Wurden denn irgendwelche MB-Kosten tituliert? Ansonsten gibt es doch nichts anzurechnen. :kopfkratz

Ob der UBV erstattungsfähig ist, hängt vom Sitz der Partei/des HBV/des Gerichts ab.
Spotttölpel
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#3

24.08.2018, 16:37

Der hbv ist aus verl der ubv aus Hamburg und das Gericht ebenfalls aus Hamburg. Daher sind die Kosten natürlich etstattungsfähig. Meine Frage war eher ob das Mahnverfahren niicht auf die VG anzurechnen ist. Aber vermutlich habe ich hier nen kompletten Denkfehler und geistere umher
Zuletzt geändert von Spotttölpel am 24.08.2018, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Crydea
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#4

24.08.2018, 16:37

Hallo,

habt ihr mit dem KFA auch eine Abrechnung des UV bekommen?

Und zur Gebühr vom MB: Richtig wäre gewesen, diesen mit anzuführen, diese Gebühr wird aber vollumfänglich angerechnet, abgesehen von der Postpauschale, welche für das Mahnverfahren extra anfällt. Insofern habt ihr keinen Nachteil wenn die Gegenseite den MB hier nicht mit reinbringt, sondern der Gegenseite geht eine Postpauschale verloren.
Spotttölpel
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#5

24.08.2018, 16:42

Crydea hat geschrieben:Hallo,

habt ihr mit dem KFA auch eine Abrechnung des UV bekommen?.
Ja haben wir. So wie oben aufgeführt hat dieser abgerechnet.

Okay dann wird der kfa wohl so in Ordnung sein. Meine Güte wie schnell man das rvg vergessen kann. Hujujuj
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