Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage
folgender Fall: Bußgeldbescheid wg. Fahrverbot für den Mandanten - Fahrverbot abgewandt gegen höheres Bußgeld und bei der RSV die Mittelgebühren um 20% erhöht. Diese kürzen jedoch die 20% da einem Owi Sache zur Last gelegt wird, kommen als angemessene Gebühren grundsätzlich nur Gebühren unterhalb der Mittelgebühr in Betracht. Sie halten die Mittelgebühr für "noch vertretbar".
Jetzt soll ich mir was aus dem Finger saugen. Sie sagen, ein Ermessensspielraum nach § 14 RVG besteht hier nicht. Ich wollte aber gerade mit § 14 Abs. 1 S. 1 argumentieren. Hat jeder Argumentationshilfen für mich?
Ganz liebe Grüße und ein schönes Wochenende
RSV kürzt Erhöhung Mittelgebühr
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ich hoffe, es gibt für dich noch positivere Antworten
aber ich habe mit egal welcher Begründung keinen Erfolg bei der RSV gehabt
Egal wie viel ich auf Umfang/Schwierigkeit der Tätigkeit und Bedeutung für Mdt und Vermögensverhältnisses etc. argumentiert habe...
aber ich habe mit egal welcher Begründung keinen Erfolg bei der RSV gehabt
Egal wie viel ich auf Umfang/Schwierigkeit der Tätigkeit und Bedeutung für Mdt und Vermögensverhältnisses etc. argumentiert habe...
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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- Adora Belle
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Die Argumentation ist Quatsch. Es ist auch bei Verkehrs-OWis grds von der Mittelgebühr ausgehend die konkrete Gebühr zu bestimmen. Die Berücksichtigung der OWi-Schwere findet sich in den Gebührenstufen entsprechend dem verhängten Bußgeld. Wenn man dann nochmal die angebliche "Einfachheit" von Verkehrs-OWis bei §14 berücksichtigt, hat man eine verbotene Doppelverwertung. Rechtsprechung dazu findest Du bei Burhoff.
Im übrigen halte ich bei drohendem Fahrverbot eine moderate Anhebung der Verfahrensgebühr um 20% für gerechtfertigt. Wenn Du alle Gebühren pauschal um 20% angehoben hast, musst Du auch für alle Gebühren begründen. Dafür kann dann ggf nicht das Fahrverbot herhalten, sondern andere Kriterien. Bei der GG kurze Fristen oder Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Mandanten, bei der TG im Wesentlichen Länge und "Intensität" der Hauptverhandlung.
Und dann ist es eben letztlich der Mandant, der Dein Kostenschuldner ist. Ich hab zunehmend weniger Lust, mit den RSVen zu streiten, und lasse meine Mandanten bezahlen. Was die dann von ihrer Versicherung wiederbekommen, mögen die Parteien untereinander klären.
Im übrigen halte ich bei drohendem Fahrverbot eine moderate Anhebung der Verfahrensgebühr um 20% für gerechtfertigt. Wenn Du alle Gebühren pauschal um 20% angehoben hast, musst Du auch für alle Gebühren begründen. Dafür kann dann ggf nicht das Fahrverbot herhalten, sondern andere Kriterien. Bei der GG kurze Fristen oder Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Mandanten, bei der TG im Wesentlichen Länge und "Intensität" der Hauptverhandlung.
Und dann ist es eben letztlich der Mandant, der Dein Kostenschuldner ist. Ich hab zunehmend weniger Lust, mit den RSVen zu streiten, und lasse meine Mandanten bezahlen. Was die dann von ihrer Versicherung wiederbekommen, mögen die Parteien untereinander klären.
- skugga
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Seh ich auch so. Mitunter ist ja bald mehr Korrespondenz mit der RSV in der Akte als im eigentlichen Verfahren. Auch wenn die Mandanten das gerne nicht verstehen - den Vertrag mit der Versicherung haben nun mal sie, nicht wir.Adora Belle hat geschrieben:Und dann ist es eben letztlich der Mandant, der Dein Kostenschuldner ist. Ich hab zunehmend weniger Lust, mit den RSVen zu streiten, und lasse meine Mandanten bezahlen. Was die dann von ihrer Versicherung wiederbekommen, mögen die Parteien untereinander klären.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Crydea
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Ich streite hier auch in einer Sache schon gut 6 Monate mit einer RSV. Da wurde uns die Mittelgebühr gekürzt. Hatten drohendes Fahrverbot abgewendet. Hab da viel recherchiert, die RSV wiederholt ihre Argumente, ignoriert meine, ich wiederhole mich wieder.. *seufz*
Aber ich glaube, gerade bei dieser speziellen RSV werde ich es in Zukunft so machen wie Adora Belle. Das Streiten mit der RSV nervt.
Trine, ich hab dir noch eine PN geschickt.
Aber ich glaube, gerade bei dieser speziellen RSV werde ich es in Zukunft so machen wie Adora Belle. Das Streiten mit der RSV nervt.
Trine, ich hab dir noch eine PN geschickt.
Guten Morgen zusammen,
lieben Dank für eure Antworten. Die Terminsgebühr haben wir nicht erhöht, lediglich die
Grundgebühr 5100
Verfahrensgebühr 5103
Verfahrensgebühr 5115
Meine Kollegin möchte die Erhöhung erneut versuchen, und ich versuche jetzt zu argumentieren. Da ich hier seit Juli neu bin in der Kanzlei, versuche ich mich hier einzuarbeiten. Und in diesem Fall natürlich Argumente finden..
Ehrlich gesagt, habe ich auch keine Lust mich mit RSV zu streiten. Die sind ja mittlerweile knall hart, aber was soll`s...
Habt einen schönen Wochenstart
lieben Dank für eure Antworten. Die Terminsgebühr haben wir nicht erhöht, lediglich die
Grundgebühr 5100
Verfahrensgebühr 5103
Verfahrensgebühr 5115
Meine Kollegin möchte die Erhöhung erneut versuchen, und ich versuche jetzt zu argumentieren. Da ich hier seit Juli neu bin in der Kanzlei, versuche ich mich hier einzuarbeiten. Und in diesem Fall natürlich Argumente finden..
Ehrlich gesagt, habe ich auch keine Lust mich mit RSV zu streiten. Die sind ja mittlerweile knall hart, aber was soll`s...
Habt einen schönen Wochenstart