Owi Einstellung abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ole
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#1

22.08.2018, 11:14

Hallo!
Aufgrund Urlaubsvertretung muss ich hier mal eine Owi-Sache abrechnen:

Bußgeldbescheid 90€, wir haben Einspruch eingelegt bei Bußgeldstelle, dann Einstellung vom AG gem. Par. 47 OWiG (Kosten trägt Staatskasse, aber nicht die notwendigen Auslagen des Betroffenen).
Gibt es für die Einstellung eine zusätzliche Gebühr?

Mein Vorschlag:
GrGeb 5100. 100 €
VerfGeb 5103. 160 €
Zusätz. 5115. 160 €
AP. 20 €
Ust

Ich habe im Forum schon gesucht, hierzu aber nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal!
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Adora Belle
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#2

22.08.2018, 11:43

Es ist auch die VG 5109 angefallen. Zusätzliche Gebühr 5115 gibt es, wenn der RA in irgendeiner Form an der Einstellung mitgewirkt hat.
Ole
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#3

22.08.2018, 12:46

Danke!
D. h. ich kann die 5109 UND die 5115 abrechnen, da ja wohl auch aufgrund unserer Einlassung eingestellt wurde und wir somit mitgewirkt haben, oder?
Und gibt es dann 2 Auslagenpauschalen, also für Verf. Verwaltungsamt und AG gesondert?
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#4

22.08.2018, 14:38

Ja und ja.
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