Einigungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sha

#1

21.08.2018, 15:11

Hi :wink2

Scheidungssache und Versorgungsausgleich abrechnen:

Im Protokoll sthet: VA wurde erörtet, Einwände hierzu ergaben sich nicht. Im Beschluss steht, dass die Elternzeitanteile zur Hälfte zwischen Mdt und Gegnerin geteilt werden.

Entsteht jetzt eine Einigungsgebühr oder nicht :pfeif ?
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Laska
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#2

22.08.2018, 06:25

Hallo,

ich habe zwar keine Ahnung von Familiensachen, aber früher hieß es immer: "In Scheidungssachen entsteht immer eine Einigungsgebühr"... ;)
Liebe Grüße

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Bina87
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#3

22.08.2018, 08:22

das ist die normale Aufteilung der Anwartschaften, worüber sollen sie sich denn da geeinigt haben? Bei einer ganz normalen Scheidung wo der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, ensteht keine Einigungsgebühr
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Pepples
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#4

22.08.2018, 08:36

Laska hat geschrieben:Hallo,

ich habe zwar keine Ahnung von Familiensachen, aber früher hieß es immer: "In Scheidungssachen entsteht immer eine Einigungsgebühr"... ;)
Was ist früher bei Dir? Ich mach den Job seit bald 30 Jahren und das hab ich noch nie gehört. ;)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Sha

#5

22.08.2018, 09:34

Bina87 hat geschrieben:das ist die normale Aufteilung der Anwartschaften, worüber sollen sie sich denn da geeinigt haben? Bei einer ganz normalen Scheidung wo der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, ensteht keine Einigungsgebühr

Okey vielen Dank. Gibt es dazu vllt.einen §§ ich find da nichts :-?
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Lämmchen
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#6

22.08.2018, 09:49

Sha hat geschrieben:
Bina87 hat geschrieben:das ist die normale Aufteilung der Anwartschaften, worüber sollen sie sich denn da geeinigt haben? Bei einer ganz normalen Scheidung wo der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, ensteht keine Einigungsgebühr

Okey vielen Dank. Gibt es dazu vllt.einen §§ ich find da nichts :-?
Du kannst in Nrn. 1000 ff. VV RVG nachlesen, wann die Einigungsgebühr entsteht. Aber Du findest sicherlich keinen §§, wonach etwas nicht entsteht. :nachdenk
Liebe Grüße

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#7

22.08.2018, 10:17

Sha hat geschrieben:Gibt es dazu vllt.einen §§ ich find da nichts :-?
Meine Lieblingsfrage. :roll:

Dazu gibt es ein ganzes Gesetz, nämlich das VersAusglG. Da steht alles drin.
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Laska
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#8

23.08.2018, 07:07

Pepples hat geschrieben:
Laska hat geschrieben:Hallo,

ich habe zwar keine Ahnung von Familiensachen, aber früher hieß es immer: "In Scheidungssachen entsteht immer eine Einigungsgebühr"... ;)
Was ist früher bei Dir? Ich mach den Job seit bald 30 Jahren und das hab ich noch nie gehört. ;)
Ich habs mit der Beweisgebühr nach BRAGO verwechselt... :lol:

Ohohoh... wie peinlich :vogel
Liebe Grüße

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