Endabrechnung mit dem Rechtsschutzversicherer - aber wie?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Fuchsi
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#1

21.08.2018, 12:54

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte nicht schimpfen, wenn der Beitrag hier im falschen Forum läuft. Über die Suche habe ich nichts vergleichbares gefunden. Wir haben in unserer jungen Kanzlei immer ein großes Problem, wenn wir eine gerade abgeschlossene Akte mit einem Rechtsschutzversicherer abschließen wollen. Weder meine Kollegin noch ich wissen, nach welchem System oder Schema man vorgeht und es ist immer ein echter Hemmschuh.

Beispiel: Wir klagen 2.500,00 € für den Mandanten ein. Die Gerichtskosten legen wir vor. Die Zeugenvorschüsse zahlt die RSV des Mandanten. Wir schicken der RSV eine Kostennote über eine 0,65 Geschäftsgebühr, eine 1,3 Verfahrens und eine 1,2 Terminsgebühr zzgl. Auslagen, Abwesenheitsgeldern und Fahrtkosten. Die RSV bringt Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder in Abzug und auch die SB von 150,00 €. Dann vergleichen sich die Parteien. Danach zahlt die Gegenseite eine 0,65 Geschäftsgebühr auf einen reduzierten Gegenstandswert (nur die Vergleichssumme) und 2/3 der Verfahrenskosten. Auch ergeht ein KFB. Danach ist nicht viel auszugleichen.

Jetzt kommts: Wir haben hier echt "Denk-Probleme" :patsch , weil ich mit dem Vergleich und dem KFB nicht weiterkomme, denn alles was da drin steht, wurde ja durch verschiedene Beteiligte bezahlt: Ein Teil stammt von uns, ein Teil von der RSV, ein Teil von der Gegenseite. Und die Kosten des gegnerischen Kollegen müssen ja auch durch unseren Mandanten bzw. der RSV zu 1/3 getragen werden. Aber die RSV hat auch nur einen Teilbetrag gezahlt. Und die Zahlung der Gegenseite auf den KFB müssen wir nach Quotenvorrecht ja erst einmal auf die SB anrechnen.

Meine Frage: wie macht Ihr das? Gibts da eine Excel-Tabelle oder eine strukturierte Vorgehensweise? Bisher tüfteln wir jede einzelne Kostenposition durch, was wahnsinnig aufwendig ist und jeder bei uns kommt zu einem anderen Ergebnis. :nachdenk Wahnsinn. Oder könnt Ihr mir Literatur dazu empfehlen?

LG
Fuchsi
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Adora Belle
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#2

21.08.2018, 20:17

Du musst noch Deine Berufsbezeichnung im Profil nachtragen, damit man Dir antworten darf.

Ich werf jetzt schon mal in den Raum, dass es nicht sehr sinnvoll ist, Kosten vorzustrecken, wenn eine Rechtsschutz besteht.
Fuchsi
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#3

24.08.2018, 10:52

Danke für den Hinweis zum Profil. Habe ich geändert. Auch danke für den Ratschlag. Ich bin gespannt, ob mir jetzt jemand antwortet.
Neffi
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#4

24.08.2018, 12:50

Auch ich gehöre wie wahrscheinlich Adora Belle zu den Leuten, die mindestens Gerichtskostenvorschüsse bei der Rechtsschutzversicherung einfordern, noch bevor die Klage rausgeht.

ohne konkrete Zahlen ist ein Rat für mich schwierig, aber ich versuchs mal:

ich würde zunächst eine Endabrechnung über alle gezahlten Kosten und Gebühren - hoffe du hast hierbei an die Vergleichsgebühr gedacht ;) - machen.
schicke dass RSV und ziehe dann alle Zahlung(en) der RSV + GK-Erstattung Justizkasse der nicht verbrauchten GK auf Auslagen ab.
Übrig bleiben sollte damit in deinem speziellen Fall nur noch die SB+Reisekosten + 1,0 GK

Die Zahlung der Gegenseite auf die außergerichtlichen Gebühren kannst du getrost vollständig auf Honorar verrechnen, die wird nicht mal die SB vollständig auffüllen.

Dann gibt's noch die Zahlung der Gegenseite auf den KfB (ich nehme immer den Betrag im KfB OHNE Zinsen). Den noch offenen Rest auf die Honorarrechnung sollte dieser Betrag übersteigen. Durch das Quotenvorrecht kann damit dann die restoffene Honorarrechnung (Reisekosten + restl. SB) ausgeglichen werden.

Da im KfB ja die 67 % der 1,0 GK auch von der Gegenseite getragen werden, kann dann weiter auf GK verrechnet werden und zwar bis nix mehr offen ist.

An die RSV geht dann der Restbetrag. ich mach hier dann einfach ein Schreiben nach dem Motto, Ggs hat anliegenden KfB + ggf. Urteil (soweit RSV noch nicht über diese Zahlung informiert) gezahlt. Hiervon haben wir gem. Quotenvorrecht SB + Reisekosten einbehalten sowie (in deinem konkreten Fall) die angefallenen und noch nicht von RSV gezahlten GK und Rest (Betrag X) bekommen sie in den nächsten Tagen. Damit Sache erledigt.

Sollte das Geld der Ggs tatsächlich nicht ausreichen, würde ich dem Mandanten dann Schreiben, dass er leider noch Betrag x (SB + Reisekosten abzgl. Zahlung Ggs auf KfB) zahlen muss + an RSV ein Schreiben über restliche GK.

Je nachdem, wie viel Arbeit du dir machen willst, kannst du auch die Zinsen aus der KfB-Zahlung auf die Teile ausrechnen, die RSV nicht gezahlt hat und entsprechend auf die Kanzlei verrechnen und den Mandanten auskehren, man muss der RSV ja nicht alles in den Rachen schmeißen :D


Meine Empfehlung wäre, immer gleich, wenn eine Instanz abgeschlossen ist, diese auch ggü. RSV abzurechnen, dann hat man zumindest den Großteil der Gebühren und muss sich nur noch Gedanken machen, über die Teile die RSV nicht gezahlt hat wie Reisekosten + SB


Sollte irgendwas im Beitrag so wirr wie ich grade sein, einfach nochmal melden/nachfragen :)
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Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
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