Hallo zusammen!
ich bin nur hier und habe eine Anfängerfrage. Morgen soll ich beantworte, wie folgendes geht:
Unsere Mandanten haben geklagt auf etwa 900 € und voll verloren. Sie sind rechtsschutzversichert. Das Urteil ist da. Was mache ich nun?
- Empfangsbekenntnis zurückfaxen.
- Mandanten informieren.
- RSV informieren?
- Warten, dass die Gegenseite ihre Rechnung stellt?
- Unsere Rechnung stellen?
- Was ist mit all den Vorschüssen, die unsere Mandanten gezahlt haben - für das Gericht und die Zeugen?
Ich freue mich, wenn mir jemand hilft (und mich nicht auslacht).
Danke!
Anfängerfrage: Klage abgewiesen...und nun?
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Hallo,
eine Frage vorab: Bist du ausgebildete ReNo-Fachangestellte oder befindest du dich noch in der Ausbildung?
Meine Frage begründet sich auf der Tatsache, dass eine RA-Fachangestellte das eigentlich wissen sollte... das sind sozusagen Basiskenntnisse. Sorry!
eine Frage vorab: Bist du ausgebildete ReNo-Fachangestellte oder befindest du dich noch in der Ausbildung?
Meine Frage begründet sich auf der Tatsache, dass eine RA-Fachangestellte das eigentlich wissen sollte... das sind sozusagen Basiskenntnisse. Sorry!
Liebe Grüße
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Ja, ich habe erst angefangen. Ich weiß ja, aber ich bin so unsicher!
- Laska
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Also, zunächst das Wichtigste: Fristen notieren... Berufung + Berufungsbegründung. Das Urteil ist berufungsfähig.
Der RA muss Aussichten eines Berufungsverfahrens prüfen, denn er muss sich auch der RSV gegenüber "rechtfertigen", welche ja die Kosten zu übernehmen hat. Auch sind die verauslagten GK + Zeugenvorschüsse von eurem Mandanten zu tragen, also hat diese die RSV sicherlich bereits erstattet >> Abrechnung mit der RSV.
Die Gegenseite wird auch die Festsetzung der Verfahrenskosten beantragen, also abwarten. Der zu erwartende KfB muss dann an die RSV geschickt werden unter Hinweis auf die zweiwöchige Zahlungsfrist.
Der RA muss Aussichten eines Berufungsverfahrens prüfen, denn er muss sich auch der RSV gegenüber "rechtfertigen", welche ja die Kosten zu übernehmen hat. Auch sind die verauslagten GK + Zeugenvorschüsse von eurem Mandanten zu tragen, also hat diese die RSV sicherlich bereits erstattet >> Abrechnung mit der RSV.
Die Gegenseite wird auch die Festsetzung der Verfahrenskosten beantragen, also abwarten. Der zu erwartende KfB muss dann an die RSV geschickt werden unter Hinweis auf die zweiwöchige Zahlungsfrist.
Liebe Grüße
- Soenny
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Als Refa angefangen oder die Ausbildung angefangen? Wenn Ausbildung, dann bitte das Profil ändern, DankeUlrikeReNo hat geschrieben:Ja, ich habe erst angefangen. Ich weiß ja, aber ich bin so unsicher!
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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