Teilrücknahme vor VU abrechnen
Verfasst: 16.08.2018, 14:19
Hallo ihr Lieben,
mal wieder ich! ... Hilfe ... sag ich nur !
Ich muss eine Angelegenheit abrechnen wegen Geschäftsführerhaftung. Wir haben Bekl. 1 und Bekl. 2 verklagt. Erst haben die Beklagten sich von einem RA vertreten lassen, dann hat Bekl. 1 sich einen neuen RA gesucht. Nach entsprechenden Hinweis vom Gericht haben wir Klage gegen Bekl. 1 Teilrücknahme erklärt.. Daraufhin kam KfB mit der VG, welche wir zu tragen haben.
Nunmehr erging nach mündlicher Verhandlung VU gegen Bekl. 2. Somit müsste ich eine VG + 0,5 TG per Kfa geltend machen.
Die Kostenentscheidung heißt: Bekl. 2 trägt die Kosten des Verf. mit Ausnahme der Kosten betreffend der Teilrücknahme der Klage gegen den Bekl. 1, die tragen wir. (Kfb liegt vor).
Meine Frage: Kann ich jetzt auch ganz normal abrechnen? oder muss ich die VG zur Hälfte kürzen auf 0,65 VG ?? neben der 0,5 TG? Ich bin völlig überfragt.
Bitte bitte um neue Erkenntnisse...
mal wieder ich! ... Hilfe ... sag ich nur !
Ich muss eine Angelegenheit abrechnen wegen Geschäftsführerhaftung. Wir haben Bekl. 1 und Bekl. 2 verklagt. Erst haben die Beklagten sich von einem RA vertreten lassen, dann hat Bekl. 1 sich einen neuen RA gesucht. Nach entsprechenden Hinweis vom Gericht haben wir Klage gegen Bekl. 1 Teilrücknahme erklärt.. Daraufhin kam KfB mit der VG, welche wir zu tragen haben.
Nunmehr erging nach mündlicher Verhandlung VU gegen Bekl. 2. Somit müsste ich eine VG + 0,5 TG per Kfa geltend machen.
Die Kostenentscheidung heißt: Bekl. 2 trägt die Kosten des Verf. mit Ausnahme der Kosten betreffend der Teilrücknahme der Klage gegen den Bekl. 1, die tragen wir. (Kfb liegt vor).
Meine Frage: Kann ich jetzt auch ganz normal abrechnen? oder muss ich die VG zur Hälfte kürzen auf 0,65 VG ?? neben der 0,5 TG? Ich bin völlig überfragt.
Bitte bitte um neue Erkenntnisse...