Strafrecht - Berufungsinstanz - Mdt. nicht auf freiem Fuß
Verfasst: 16.08.2018, 13:39
Hallo,
ich zerbreche mir hier gerade mangels Fachwissen den Kopf, weil sich ein Gefühl eingestellt hat, dass RA-Micro mir nicht die richtige Gebühr vorgeschlagen hat.
Sachverhalt:
Mdt. ist in Haft, Strafsache, I. Instanz bereits mit bewilligter PKH vollständig mit der Staatskasse abgerechnet bzw. Antrag gestellt. Festsetzung steht noch aus.
Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt und jetzt soll ich den Termin mit der Staatskasse abrechnen.
Das Programm schlägt mir die Gebühr Nr. 6301 RVG in Höhe von Euro 204 vor. Ist das richtig?
Wie geschrieben, wir sind Pflichtverteidiger in der Berufungsinstanz und Mdt. ist fortlaufend in Haft.
Unabhängig der Haft stelle ich mir ferner die Frage, ob es nicht gebührentechnisch sinnvoll wäre die Entscheidung abzuwarten, also zum Beispiel, ob das Verfahren eingestellt wurde (das Ergebnis der Verhandlung ist mir nicht bekannt). Würde ich dann nicht noch eine weitere Gebühr erhalten?
Ich kanns halt nicht wirklich. Danke.
ich zerbreche mir hier gerade mangels Fachwissen den Kopf, weil sich ein Gefühl eingestellt hat, dass RA-Micro mir nicht die richtige Gebühr vorgeschlagen hat.
Sachverhalt:
Mdt. ist in Haft, Strafsache, I. Instanz bereits mit bewilligter PKH vollständig mit der Staatskasse abgerechnet bzw. Antrag gestellt. Festsetzung steht noch aus.
Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt und jetzt soll ich den Termin mit der Staatskasse abrechnen.
Das Programm schlägt mir die Gebühr Nr. 6301 RVG in Höhe von Euro 204 vor. Ist das richtig?
Wie geschrieben, wir sind Pflichtverteidiger in der Berufungsinstanz und Mdt. ist fortlaufend in Haft.
Unabhängig der Haft stelle ich mir ferner die Frage, ob es nicht gebührentechnisch sinnvoll wäre die Entscheidung abzuwarten, also zum Beispiel, ob das Verfahren eingestellt wurde (das Ergebnis der Verhandlung ist mir nicht bekannt). Würde ich dann nicht noch eine weitere Gebühr erhalten?
Ich kanns halt nicht wirklich. Danke.