Erhöhung mehrere Auftraggeber Nr. 3308 RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

13.08.2018, 10:04

Hallo zusammen,
das System erhöht meine 0,5 VG (Vollstreckungsbescheid) bei zwei Auftraggebern automatisch um 0,8 VG. Die RSV hat das moniert. Ich habe nunmehr in einem Beitrag gelesen, dass die Nr. 3308 RVG gar nicht erhöht werden darf. Woanders finde ich allerdings absolut nichts darüber. Nun bin ich irritiert. :-?

Könnt ihr mir sagen, ob die Verfahrensgebühr für den VB erhöht werden kann bei mehreren Auftraggebern? Oder nur die Verfahrensgebühr bei MB?

Einen schönen Wochenstart.
LG Trine
:thx
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Adora Belle
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#2

13.08.2018, 10:17

Das steht direkt im Gesetzestext - Anmerkung Satz 2 zur Gebührenziffer 3308: Nummer 1008 ist nicht anzuwenden, wenn sich bereits die Gebühr 3305 erhöht.

Les ich heute auch zum ersten mal. :cowboy Man lernt nicht aus.

Also: Die 3308 wird nur erhöht, wenn nicht schon die 3305 erhöht entstanden ist.
Trine
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#3

13.08.2018, 10:23

Adora Belle hat geschrieben:Das steht direkt im Gesetzestext - Anmerkung Satz 2 zur Gebührenziffer 3308: Nummer 1008 ist nicht anzuwenden, wenn sich bereits die Gebühr 3305 erhöht.

Les ich heute auch zum ersten mal. :cowboy Man lernt nicht aus.

Also: Die 3308 wird nur erhöht, wenn nicht schon die 3305 erhöht entstanden ist.

Ahja :patsch , der letzte Satz in der Anmerkung. Und ich hab schon so viel gelesen, und tatsächlich hat man es vor der Nase. Dennoch lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Dann hat die RSV ja Recht :-)
:thx :thx :thx
:thx
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