Beratungsgebühr
Verfasst: 10.08.2018, 14:22
Hallo Zusammen,
unsere Mandantin hat sich von meiner Chefin in einer Arbeitsrechtssache telefonisch beraten lassen. Es waren 2 Telefonate von je knapp 30 Minuten an 2 verschiedenen Tage.
In solchen Fällen rechnen wir immer 190,00 EUR + MwSt. (Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14 RVG 34 Abs. 1 S. 3 RVG) ab. In diesem Fall ist unsere Mandantin auch Verbraucherin.
Nachdem ich die Rechnung an die Rechtsschutz weitergeleitet habe zur Zahlung. Bestritten sie diese.
Wir wären
1. nur beratend tätig gewesen
2. Betrag von 190,00 EUR wäre zu hoch... Immerhin sollen wir das Wort "höchstens" nicht im Gesetzestext überlesen
3. Das RVG sieht dafür eine Gebühr für ein einfaches Schreiben nach 2100 vor
4. Auch eine Prüfung auf Erfolgsaussicht wird mit einer 2100 abgerechnet
5. Sie zitieren noch zwei Urteile u. a. dieses https://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/1377.htm
Schlussendlich haben sie mir eine 0,55 Ratsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer überwiesen.
Ich habe sowas noch nicht erlebt.
Auch bringe ich die 2100 niemals in Verbindung mit zwei Beratungsgesprächen, die den selben Inhalt haben zum anderen wurde auch niemals ein Schreiben gefertigt noch Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen.
Könnt ihr mir helfen?
unsere Mandantin hat sich von meiner Chefin in einer Arbeitsrechtssache telefonisch beraten lassen. Es waren 2 Telefonate von je knapp 30 Minuten an 2 verschiedenen Tage.
In solchen Fällen rechnen wir immer 190,00 EUR + MwSt. (Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14 RVG 34 Abs. 1 S. 3 RVG) ab. In diesem Fall ist unsere Mandantin auch Verbraucherin.
Nachdem ich die Rechnung an die Rechtsschutz weitergeleitet habe zur Zahlung. Bestritten sie diese.
Wir wären
1. nur beratend tätig gewesen
2. Betrag von 190,00 EUR wäre zu hoch... Immerhin sollen wir das Wort "höchstens" nicht im Gesetzestext überlesen
3. Das RVG sieht dafür eine Gebühr für ein einfaches Schreiben nach 2100 vor
4. Auch eine Prüfung auf Erfolgsaussicht wird mit einer 2100 abgerechnet
5. Sie zitieren noch zwei Urteile u. a. dieses https://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/1377.htm
Schlussendlich haben sie mir eine 0,55 Ratsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer überwiesen.
Ich habe sowas noch nicht erlebt.
Auch bringe ich die 2100 niemals in Verbindung mit zwei Beratungsgesprächen, die den selben Inhalt haben zum anderen wurde auch niemals ein Schreiben gefertigt noch Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen.
Könnt ihr mir helfen?